Oft geht es bei Tippspielen auch um Geld oder andere Einsätze. (ARCHIVFOTO: DPA)
Ein richtiger Vertrag kommt bei dieser Art von Tippspielen aber nicht zustande, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff: „Juristen sprechen bei solchen Wetten von 'unvollkommenen Verbindlichkeiten'“, so die Rechtsexpertin. Der Sieger ist also darauf angewiesen, dass die anderen Teilnehmer ihm ihren Gewinn freiwillig auszahlen.
Klagen kann er darauf nicht. Umgekehrt kann ein Spieler sein Geld aber auch nicht zurückfordern, wenn die Einsätze vor Spiel- oder Turnierbeginn eingesammelt wurden.
Besonders einfach sind Tippspiele im Internet zu organisieren. Geld muss man dafür oft nicht bezahlen - zahlreiche Plattformen bieten den entsprechenden Service gratis an. Teilnehmer müssen lediglich ihre Mailadresse angeben. Astrid Auer-Reinsdorff empfiehlt Organisatoren von Tipprunden aber, vor der Eröffnung einer Runde einen Blick in die Datenschutzbestimmungen des Anbieters zu werfen: „Informieren sie sich, was der Plattforminhaber mit den Mailadressen macht.“ Denn sonst werden Freunde oder Arbeitskollegen nach der Teilnahme am Tippspiel plötzlich von Spam-Mails überhäuft.