Kulturpolitik: Mit Widerstand aus der «Fläche» wird gerechnet

22.06.2012 22:27 Uhr | Aktualisiert 22.06.2012 22:34 Uhr
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Kaiser Otto I.

Präambel-tauglich? Kaiser Otto I., Reiterstandbild in Magdeburg (FOTO: DDP)

Von Christian Eger
War Otto der Große (912-973) ein "Mensch"? Oder vielleicht doch eher ein Fabelwesen? Dann könnte der Kaiser, der das Erzbistum Magdeburg gründete, vielleicht drin bleiben in der "Präambel", an der eine Arbeitsgruppe des Kulturkonventes feilt.
magdeburg/MZ. 

Denn "Menschen", das wurde schnell klar in der Debatte, sind zu umstritten für eine öffentliche Erklärung. Sobald "Menschen" im Präambel-Text genannt werden, die beispielhaft sein sollen für die Kulturtradition Sachsen-Anhalts, beginnt das Feilschen. Rein? Raus?

Das kleine Wortgefecht um "die Menschen" war sozusagen der feuilletonistische Teil der öffentlichen Sitzung des Kulturkonventes, die am Donnerstag im Magdeburger Hotel Ratswaage stattfand. Man verstand das als Außenstehender nicht sofort. Präambel? Was haben die denn vor? Eine Änderung der Landesverfassung? Aber nicht mehr ist gemeint als eine Vorbemerkung zu dem Bericht mit Handlungsempfehlungen in Sachen Landeskultur bis 2025, den der Konvent bis Beginn 2013 vorlegen will.

Zwei ganze Seiten umfasst der Präambel-Text im Entwurf, der tatsächlich mit der "frühen Besiedlungsgeschichte" beginnt. Da musste erst einmal sortiert werden, dass Präambel nicht raumgreifendes Vorwort, sondern knappe Voraberklärung meint. Schnell machte sich Frieden breit. Text kürzen, nur einige, aber wesentliche Gestalten nennen. Schließlich: Ohne "Präambel" ginge es ja auch. Der Schlussbericht wird wohl mehr auf andere Aussagen hin gelesen.

Der Präambel-Streit war nur eine, aber die unterhaltsamste Episode in einer sehr schlank und sachlich durchgezogenen Konvent-Sitzung, bei der sich rund 25 Personen - fast durchweg Männer - um einen großen, mit weißem Tuch bespannten Tisch in U-Form versammelten. Zu den Sachen: Bis September soll ein "argumentatives Papier" in Sachen Welterbestätten vorliegen, von denen Sachsen-Anhalt mit vier die meisten zu bieten hat im Ländervergleich. So viel ist schon klar: Der Bund soll aufgefordert werden, seine jeweilige Förderung auf 50 Prozent zu heben.

Taugt das Sächsische Kulturraumgesetz für Sachsen-Anhalt, also die Einteilung der Region in kommunale Zweckverbände mit Kulturlastenausgleich von Seiten des Landes? Durchaus, aber nur mit Änderungen. Die Großstädte müssten mit hinein, was in Sachsen nicht der Fall sei. "Notwendig und sinnvoll" sei eine solche Reform, sagt Rüdiger Koch, Kulturdezernent in Magdeburg. "Es wird Widerstand geben aus der Fläche", meint Boje Schmuhl, Direktor der Stiftung Burgen, Schlösser und Gärten. Einstimmig gibt der Konvent ein Gutachten zur Übertragbarkeit des sächsischen Modells in Auftrag. Die Linke hat prüfen lassen, ob das Bilden von "Kulturräumen" von der Landesverfassung gedeckt ist. Wäre möglich, lautet das Resultat. Am 17. September soll in Wittenberg die letzte öffentliche Konventsitzung stattfinden.