Musikfestival: «Zappanale» kann weitermachen

31.05.2012 11:51 Uhr
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«Zappanale»

«Zappanale» - Zappa weht in Bad Doberan. (FOTO: DPA)

Das Musikfestival «Zappanale» in Mecklenburg-Vorpommern kann sich weiterhin nach seinem Idol Zappa nennen. Der Bundesgerichtshof wies am Donnerstag in Karlsruhe eine Klage der Witwe des 1993 gestorbenen Musikers zurück.
Karlsruhe/Bad Doberan/dpa. 

«Dieses Urteil entspricht dem Geist Zappas, der immer für die Freiheit der Kunst eingetreten ist», sagte der Vorsitzende des Vereins Arf-Society, Thomas Dippel, der das Festival ausrichtet.

Gail Zappa konnte sich wie bereits in den Vorinstanzen nicht durchsetzen. Sie hatte argumentiert, dass sie die Rechte an der Marke «ZAPPA» besitze. Die höchsten Richter erklärten dagegen, dass sie diese Marke nicht im Sinne des Gesetzes benutzt habe. Mithin sei diese Marke zu löschen. Die «Zappanale» kann also auch weiterhin Werbeartikel mit dem Porträt oder dem auffälligen Bart Zappas verkaufen.

Dass die Klägerin Musik unter dem Zeichen «ZAPPA Records» auf den Markt bringt und eine Internetseite unter dem Namen «zappa.com» betreibt, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine Marke zu rechtfertigen. «Das Publikum fasst den Domainnamen nur als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf», heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Rechtsstreit hatte sich über vier Jahre hingezogen. «Wenn wir unterlegen wären, hätten wir schon wegen der Höhe der Gerichtskosten das Festival aufgeben müssen», sagte Dippel. Sie lägen inzwischen in einem mittleren fünfstelligen Bereich und müssen nun von der Klägerin übernommen werden.

Die nächste und damit 23. «Zappanale» ist vom 1. bis 5. August geplant. Auftreten werden unter anderem Alice Cooper, Georg Duke und Jean-Luc Ponty sowie Fried Dähn und The Yellow String Quartet.