Persönlichkeitsrechte: «TV total» zahlt hohe Strafe für «Bimmel-Bingo»

23.05.2012 14:48 Uhr | Aktualisiert 23.05.2012 14:48 Uhr
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Stefan Raab

Auch Stefan Raab muss die Persönlichkeitsrechte beachten. (ARCHIVFOTO: DPA)

Der Privatsender ProSieben muss 75.000 Euro an Werbeeinnahmen abführen, weil er mit seiner Late-Night-Show „TV total“ die Persönlichkeitsrechte von Bürgern verletzte.
Leipzig/afp. 

Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil und wies damit die Revision von ProSieben zurück. Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg hatte den Verfall der Werbeeinnahmen damit zu Recht angeordnet. (Az: 6 C 22. 11)

Laut Urteil hatte die von Moderator Stefan Raab produzierte Show für Beiträge mit dem Titel „Bimmel-Bingo“ unangekündigt nachts an Wohnungstüren, um deren Bewohner zu wecken und sie in Schlafbekleidung zu zeigen. Ihnen wurde dann ein Geldgewinn in Aussicht gestellt, wenn sie ihrer Verärgerung für das Wecken in drastischen Sätzen Luft machten.

Weil Betroffene unter anderem mit der Polizei drohten oder kommentarlos Türen zuschlugen, ging die Medienanstalt davon aus, dass unter anderem die Persönlichkeitsrechte der Betroffen verletzt wurden. Die Anstalt ordnete deshalb den Verfall der Werbeeinnahmen während der rechtswidrigen Sendungen in geschätzter Höhe von 75.000 Euro an. Laut Urteil war die Anordnung zulässig, da die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass solcher Regelungen innehaben.