Der englische Verleger der Wochenzeitung «Zeitungszeugen», Peter McGee (l.), und Horst Pöttker, Professor für Journalismus an der TU Dortmund, vor Beginn der Berufungsverhandlung in München. (FOTO: DPA)
Bereits im März hatte das Landgericht München die einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern gegen die Veröffentlichung bestätigt. Bayern ist Rechtsnachfolger des 1945 verbotenen Eher-Verlags in München und besitzt bis 2015 die Urheberrechte an „Mein Kampf“. McGee wollte Passagen aus der Hetzschrift mit einem umfangreichen Kommentar in einer 16-seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte. Auf zweispaltigen Seiten sollten in der ersten Spalte jeweils Auszüge aus der Hetzschrift den Kommentaren von Historikern in der zweiten Spalte gegenübergestellt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Urheberrecht des Freistaates.