Atomausstieg: Grenzen des Handelns

13.06.2012 19:59 Uhr | Aktualisiert 13.06.2012 21:13 Uhr
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Thomas Kröter

Thomas Kröter (FOTO: MZ)

Thomas Kröter hält das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg für bedeutsam.

Ein Streitwert von 15 Milliarden Euro: Wer möchte da nicht Anwalt sein? Unabhängig davon, ob die Energiekonzerne mit ihrer Klage gegen den Atomausstieg Recht bekommen - es dürften rekordverdächtige Prozesskosten anfallen. Sollten die Firmen unterliegen, werden die Vorstände sie vor ihren Aktionären rechtfertigen müssen. Unwahrscheinlich dagegen, dass die aktuelle Regierungskombination noch im Amt ist, wenn die absehbare Klagewelle in einigen Jahren abgeschlossen ist. Politisch müssen ihre Nachfolger haften, finanziell wir Steuerzahler.

Beim Ausstieg Nr. Eins im Jahr 2000 war der rot-grünen Bundesregierung das Klage-Risiko zu groß. Deshalb hat sie die Bedingungen mit der Industrie ausgehandelt, ehe sie ins Gesetzblatt kamen. Ausgerechnet die "bürgerliche" Koalition hatte da weniger Skrupel.

So könnte es zu der bizarren Pointe kommen, dass der Ausstieg à la Schröder und Trittin verfassungskonform war - die Rücknahme seiner industriefreundlichen Rücknahme durch Merkel und Co. aber nicht. Auf jeden Fall wird der Spruch aus Karlsruhe von kaum zu überschätzender Bedeutung sein für Möglichkeiten und Grenzen politischen Handelns.

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