Bundeswehr: Ein Paukenschlag

17.08.2012 19:29 Uhr | Aktualisiert 17.08.2012 19:33 Uhr
Thomas Kröter  (Bild: MZ)
Thomas Kröter meint, dass die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil zur Bundeswehr im Geist des Grundgesetzes gehandelt haben.
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine maßvolle, eine vernünftige Entscheidung getroffen. Ob sie jemals von praktischer Bedeutung sein wird? Wir wissen es nicht. Wir können nur hoffen, dass die Bundeswehr nie gezwungen sein wird, einen terroristischen Anschlag aus der Luft mit militärischen Mitteln zu vereiteln. Darum ging es in der politischen und juristischen Auseinandersetzung um das Luftsicherheitsgesetz.

Die Verfassungsrichter gehen mit ihrem Urteil jedoch über einen solchen - theoretischen - Einzelfall hinaus. Sie lehnen es sogar ab, sich mit möglichen Szenarien auseinander zu setzen. Vielmehr haben sie sich grundsätzlich mit der Frage befasst, ob der demokratisch verfasste Staat die ihm zu Gebote stehenden Mittel zum Schutz seiner Bürger vor einer Katastrophe einsetzen darf oder nicht. Sie sagen: Er darf.

Aber die Antwort des Gerichts fällt komplizierter aus. Es bricht nämlich keineswegs mit der Tradition der äußersten Zurückhaltung, was einen Einsatz der Streitkräfte im Innern angeht. Es stellt unmissverständlich klar, dass Soldaten in keinem Fall Demonstrationen oder politische Unruhen niederschlagen dürfen. Darüber hinaus legt es die Verantwortung für die Entscheidung im Katastrophenfall auf die Schultern der gesamten Bundesregierung. Für einen Minister allein ist diese Frage zu groß.

Der Spruch aus Karlsruhe zeigt spektakulär, wie auch unser Verfassungsverständnis historischer Veränderung unterliegt. In der Regel entwickelt es sich schrittweise über die Jahre. Diesmal kommt das Neue mit einem Paukenschlag. Denn noch 2006 hatte das Gericht in seiner damaligen Zusammensetzung anders entschieden. Nicht zufällig stammt die einzige Gegenstimme vom einzigen Richter, der am früheren Urteil mitgewirkt hat.

Selbstverständlich ist eine solche Entscheidung umstritten unter Demokraten (unter Juristen sowieso). Kritiker werfen dem Gericht vor, es habe das Grundgesetz nicht neu interpretiert, sondern sich seine Veränderung angemaßt. Ein juristischer Putsch also. Ach ja, was bleibt dem Unterlegenen anderes als ohnmächtiger Zorn. Er wird sich legen im Laufe der Jahre.

Es gab in der alten Bundesrepublik einmal eine tatsächliche Verfassungsänderung, die erheblich Staub aufgewirbelt hat. Die Notstandsgesetze von 1968. Viele kluge Menschen sahen damals die Demokratie gefährdet. Heute erleben wir, wie sie im vereinten Deutschland blüht. Von den Notstandsgesetzen redet niemand mehr.

Der Karlsruher Richterspruch hat aber durchaus mit der politischen Entscheidung von damals zu tun. Die selbstständige Definition des Ausnahmezustandes gehörte zum historischen Prozess, in dem die Bundesrepublik nach Kriegsniederlage und Besatzung die politische Souveränität erlangte. Das aktuelle Urteil regelt eine spezifische Art von Ausnahmezustand im Zeitalter des internationalen Terrorismus, den sich der Grundgesetzgeber 1949 noch nicht vorstellen konnte. Doch das Verfassungsgericht hat in seinem Geist entschieden.

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