Daniela Vates (FOTO: MZ)
Fünf Euro, mehr gab es nicht, als die Bundesregierung im Herbst 2010 den Hartz-IV-Regelsatz anhob. Und selbst dieses Almosen wurde nicht freiwillig gezahlt: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung verpflichtet, die Hartz-Sätze neu zu berechnen. Die Regierung schob Bezugsgruppen hin und her, strich einiges im Warenkorb, bis es halt passte. Sauber und transparent berechnet sei die Erhöhung, hieß es. Tatsächlich waren die fünf Euro politisch festgesetzt. Jeder Cent mehr würde die schwarz-gelben Wähler aufbringen, meinte damals die Koalition.
Dass die schwarz-gelben Wähler mehrheitlich soziale Neidhammel sind, ist eine interessante Unterstellung, die nicht bewiesen wurde. Aufgebracht hat das Almosen aber nun das Berliner Sozialgericht. Die Berechnungen der Regierung seien willkürlich, der Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf kommt, dass der Satz um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist zwar nicht klar. Aber jetzt muss das Verfassungsgericht erneut beraten. Möglich, dass die Regierung ausgerechnet kurz vor der Bundestagswahl höchstrichterlich den Titel Neidhammel verliehen bekommt.
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