Die Bundestagsverwaltung muss der NPD 50 000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszahlen, hat das Berliner Verwaltungsgericht angeordnet. Das ist nur ein geringer Betrag angesichts der 2,5 Millionen Euro, die der Bundestag von der rechtsextremen Partei wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts zurückfordert. Und doch zeigt dieses Urteil mitten in der neu entflammten Debatte um ein Verbot der NPD, worum es dabei im Kern geht: Um die Frage, ob eine Partei, die unsere demokratische und pluralistische Gesellschaftsordnung bekämpft, von diesem Staat alimentiert werden muss.
Eine Partei, die einen Hetzer wie den mecklenburgischen Landtagsabgeordneten Udo Pastörs als stellvertretenden Bundeschef für sich auftreten und reden lässt. Und was sind das für Reden! Pastörs ist schon wegen Volksverhetzung verurteilt, am Donnerstag kam eine weitere Verurteilung hinzu. Leute wie Pastörs nehmen solche Urteile als Ehrenzeichen und setzen ihr schädliches Werk fort, geschützt vom Parlamentsmandat und bestens ausgestattet durch diese Republik. Dem mit einem wohlbegründeten Verbot ein Ende zu setzen, ist aller Mühen der Demokraten wert.
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