Patientenrechte: Umdenken

19.06.2012 19:17 Uhr | Aktualisiert 19.06.2012 21:19 Uhr
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Timot Szent-Ivanyi

Timot Szent-Ivanyi (FOTO: MZ)

Timot Szent-Ivanyi fordert eine Korrektur des Patientenrechtegesetzes.
Halle (Saale)/MZ. 

Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das gilt auch in der Medizin. Allerdings tun Ärzte häufig so, als könne ihnen das nicht passieren. Fehler einzugestehen, gehört nicht zu den Stärken der Mediziner. Dabei zeigt die Statistik der Bundesärztekammer, dass die Zahl der Behandlungsfehler Jahr für Jahr zunimmt, wenn auch nur leicht.

Inzwischen hat allerdings auch in der Ärzteschaft ein Umdenken eingesetzt. Die Erkenntnis, dass man Fehler offen benennen muss, um aus ihnen lernen zu können, setzt sich immer stärker durch. Fehlermeldesysteme und Datenbanken wurden aufgebaut, auf Fortbildungen werden Strategien zur Fehlervermeidung gelehrt. Und dennoch wird es etwa in der Hektik des Klinikalltags auch weiterhin Behandlungsfehler geben. Die Geschädigten haben dann Anspruch auf Entschädigung. Doch zur Durchsetzung ihrer Rechte müssen sie den Ärzten beweisen, dass der erlittene Schaden tatsächlich auf den Behandlungsfehler zurückgeht. Das ist vielfach unmöglich. Schwarz-Gelb hat zwar ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Aber die dringend nötige Umkehr der Beweislast zulasten der Ärzte hat sie ausgeklammert. Das muss korrigiert werden.

Kontakt zum Autor: Timot Szent-Ivanyi