Christian Rath (FOTO: MZ)
Ein Mammut-Prozess ist zu Ende. Verena Becker wurde wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback verurteilt.
Einerseits endete das Verfahren glimpflich für sie. Die chronisch kranke 59-Jährige muss wohl nicht erneut ins Gefängnis. Andererseits ist ihr nachgewiesener Tatbeitrag auch ziemlich gering. Sie hat nicht geschossen, sie hat nichts vorbereitet, sie hat sich nur etwas vehementer als andere für die schnelle Durchführung des Attentats ausgesprochen.
Neue Erkenntnisse zu den tatsächlichen Tätern hat der Prozess nicht erbracht. Damit war auch kaum zu rechnen, denn solange den Tätern neue Strafverfolgung droht, werden die RAF-Rentner wohl weiter schweigen. Sie wollen weder sich noch ihre alten Kampfgenossen belasten. Eine Amnestie muss aber nicht diskutiert werden. So wichtig ist es auch nicht zu wissen, wer wann den Abzug drückte.
Wichtig war der Prozess vor allem für die Bundesanwaltschaft. Denn nach Anhörung fast aller von Nebenkläger Michael Buback präsentierten Zeugen, ist vom Vorwurf einer "schützenden Hand" über Verena Becker nichts übrig geblieben.
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