Christian Bommarius (FOTO: MZ)
Für eine miserable Gesetzgebung genügt es nicht, das Bundesverfassungsgericht zu brüskieren und die Oppositionsparteien vor den Kopf zu stoßen. Das Urteil, miserabel zu sein, hat sich die Gesetzgebung erst verdient, wenn das von ihr produzierte Gesetz seine Verfassungswidrigkeit auf der Stirn trägt. So geschah es in der Reform des vom Bundesverfassungsgericht vor vier Jahren in wesentlichen Teilen verworfenen Wahlgesetzes. Das Gericht hatte dem Bundestag überaus großzügig für die Reform drei Jahre Zeit gegeben. Die schwarz-gelbe Koalition hatte diese Frist nicht nur ungerührt verstreichen lassen, sondern am Ende ein reformiertes Wahlrecht vorgelegt, das sie offenkundig begünstigte. Diesem Wahlrecht konnten und durften die Oppositionsparteien nicht zustimmen mit der Folge, dass der zur Legitimation des Wahlrechts gebotene Konsens nicht zu erreichen war.
Das neue Wahlgesetz hat das alte zwar geändert, seine Grundübel aber nicht beseitigt - Überhangmandate und negatives Stimmgewicht. Schwarz-Gelb war unfähig und unwillig, ein vernünftiges Wahlgesetz zu schreiben. Das Bundesverfassungsgericht wird es jetzt diktieren müssen.
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