Baby in Plastiktüte: Vier Jahre Haft für junge Mutter

11.07.2012 11:04 Uhr | Aktualisiert 11.07.2012 22:47 Uhr
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Mutter vor Gericht

Die Mutter des toten Babys muss vier Jahre in Haft. (FOTO: DPA)

Von Katrin Löwe
Eine junge Mutter, die ihr Baby in einer Plastiktüte hat sterben lassen, muss vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Halle verurteilte die 21-Jährige am Mittwoch wegen Totschlags im minder schweren Fall.
Halle (Saale)/MZ. 

Der Satz des Tages kommt von Verteidigerin Sabine Grunow. Das Gericht, sagt sie, habe ein Problem: "Wie bestraft man jemanden, der sich in Haft wohl und geborgen fühlt?" An einem Ort, den Yvonne K. als sicher empfindet, an dem es keine Probleme zu lösen gibt, wo sie Freundinnen, erstmals sogar einen Job hat.

Dass K. bestraft werden muss, darüber sind sich alle einig. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die 21-Jährige im November 2011 im Haus ihrer Großmutter in Tollwitz (Saalekreis) heimlich einen Jungen zur Welt gebracht, ihn mit alten Textilien in eine Plastiktüte gelegt und diese dann in einem Gebüsch versteckt hat. Das Baby ist vermutlich erstickt, es wurde im März 2012 von spielenden Kindern gefunden.

Minder schwerer Fall

Wegen Totschlags in minder schwerem Fall verurteilt das hallesche Landgericht K. zu vier Jahren Haft. Die vermeintlich geringe Strafe erklärt Richter Jan Stengel mit den Gesamtumständen. Da ist zum einen ein ausführliches Geständnis der Angeklagten, ohne das ein zweifelsfreier Schuldnachweis nicht möglich gewesen wäre, wie ein Rechtsmediziner einräumt.

Da sind, so Stengel, aber auch die unreife Persönlichkeit der 21-Jährigen, ihre Lebensumstände. Aufgewachsen bei alkoholabhängigen Eltern, zum Teil im Frauenhaus, zeitweise auch im Kinderheim, sei sie emotional vernachlässigt worden, so der psychiatrische Gutachter Bernd Langer. Er schildert K. als sehr unsicheren Menschen, der Emotionen hinter einer unkomplizierten Fassade verstecke und wichtige Entscheidungen im Leben anderen überlasse. Und der verdränge - zuletzt die Schwangerschaft, dann auch Schuldgefühle. Anzeichen für verminderte Schuldfähigkeit sieht der Experte nicht. Die Frage, ob K. herzlos sei, beantwortet er aber klar: "Keinesfalls!"

Gleichgültiges Umfeld

Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Hendrik Weber. "Das Kind hatte nie eine Chance, es war von vornherein nicht gewollt", sagt er. Die arbeits- und ausbildungslose Angeklagte hatte im Prozess erklärt, erst etwas im Leben erreichen, frühestens mit 25 Mutter werden zu wollen. Weber hält ihr vor, dass es trotz aller Umstände Alternativen zur Tötung gegeben hätte.

Der Staatsanwalt spricht aber auch von einer "massiven Gleichgültigkeit des Umfelds". Von einer Familie, die - so sagt Richter Stengel später - zwar nach einer Schwangerschaft fragt, sich aber zu schnell mit einem "nein" zufrieden gibt. Von einem Freund, der sich um Verhütung nicht schert, für den selbstverständlich ist, dass K. abtreibt, sollte sie schwanger werden. Der selbst schildert, die 21-Jährige kriege nicht einmal Ämterbesuche allein hin - sie aber ausgerechnet dann allein machen lässt, als sie ihm wenige Wochen vor der Trennung im September 2011 von der Schwangerschaft und einem vermeintlichen Abtreibungstermin berichtet.

Richter Stengel hat am Ende vor allem einen Rat für Yvonne K.: "Holen Sie sich psychologische Hilfe."