Merseburg: Merseburger OB darf schweigen

01.06.2012 19:11 Uhr | Aktualisiert 01.06.2012 21:53 Uhr
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Von Dirk Skrzypczak
Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Und so wird Merseburgs Oberbürgermeister Jens Bühligen (CDU) von Teilen der Politik und vereinzelten Grundstücksbesitzern kritisiert, weil er über die zu erwartenden Ausbaubeiträge entlang des Straßenzugs Weiße Mauer derzeit nichts sagen will.
Merseburg/MZ. 

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Und so wird Merseburgs Oberbürgermeister Jens Bühligen (CDU) von Teilen der Politik und vereinzelten Grundstücksbesitzern kritisiert, weil er über die zu erwartenden Ausbaubeiträge entlang des Straßenzugs Weiße Mauer derzeit nichts sagen will (die MZ berichtete). Der OB begründet das mit den tatsächlichen Baukosten im ersten Abschnitt, die erst im Frühjahr 2013 vorliegen sollen. Dann werden auch Grundstückseigner erfahren, was sie pro Quadratmeter zahlen müssen. Aber ist diese Vorgehensweise rechtlich sauber?

Stadtrat Steffen Eichner (SPD) hat daran so seine Zweifel und zitiert das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Laut Paragraph 6 müsse eine Gemeinde die beitragspflichtigen Anwohner spätestens einen Monat vor Beginn der Baumaßnahme über die vermutliche Kostenbelastung informieren. Diese Rechtsauffassung wird vom Innenministerium in Magdeburg geteilt. "So wie uns der Sachverhalt geschildert wurde, liegt ein Verstoß der Stadt Merseburg gegen eine gesetzliche Regelung vor", sagte am Freitag Ministeriumssprecherin Anke Reppin der MZ. Allerdings dürfte die Tatsache trotzdem als Sturm im Wasserglas enden. Laut Reppin sei in der Rechtssprechung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes "abschließend geklärt", dass eine verspätete Anliegerinformation keine Auswirkungen auf das Beitragsverfahren habe. Und dieser Punkt ist dabei entscheidend: Halte sich eine Gemeinde nicht an die Frist, sei die spätere Festsetzung der Ausbaubeiträge dennoch rechtens. Der OB hat also nichts zu befrüchten, darf weiter schweigen.

Völlig anders verhält sich die Situation beim Neubau des - alten - Abwasserkanals im Straßenzug Weiße Mauer. Über acht Millionen Euro will der AZV Merseburg bis 2015 investieren. Auch hier sollen Kosten auf Grundstückseigentümer umgelegt werden, und das nicht nur in Merseburg. "Darüber fällen wir im Moment ebenfalls keine Entscheidung", sagte Bühligen und kündigt einen Vorstoß bei der Landesregierung an. Das Land fördert zwar den erstmaligen Neubau von Abwasserkanälen, aber nicht die Erneuerung alter Sammler. "Diese Praxis ist ungerecht und muss aus unserer Sicht revidiert werden", findet Bühlingen.

Der AZV ist derzeit dabei, die Grundlagen zu schaffen, um später einmal die so genannten Besonderen Herstellungsbeiträge von Grundstücksbesitzern kassieren zu können. Dafür muss aber das komplette alte Leitungsnetz, das vor 1991 gebaut wurde, zunächst auf seinen Zustand kontrolliert werden. Daraus ergibt sich dann eine Prioritätenliste für eine Sanierung. Mitte nächsten Jahres soll die Analyse fertig sein.