Aschersleben: Die Gallier triumphieren

08.05.2012 20:17 Uhr | Aktualisiert 08.05.2012 21:04 Uhr
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Winninger

Der Winninger Sportverein kann sich auf Geldnachzahlungen freuen. (FOTO: WITTE)

Von marion pocklitz
5.500 Euro muss die Stadt Aschersleben dem Winninger Sportverein nicht nur in diesem Jahr zahlen, sondern auch noch rückwirkend für das vergangene Jahr.
aschersleben/MZ. 

5 500 Euro muss die Stadt Aschersleben dem Winninger Sportverein nicht nur in diesem Jahr zahlen, sondern auch noch rückwirkend für das vergangene Jahr. Diese Entscheidung hat nach einem langen Hin und Her nun das Oberverwaltungsgericht Magdeburg getroffen. Damit ist der Streit, der seit zwei Jahren vor sich hin schwelt, zunächst erst einmal an einem Endpunkt. Doch die Stadtverwaltung will noch nicht klein beigeben. Sie behält sich vor, gegen das Urteil in Widerspruch zu gehen.

"Damit findet der Rechtsstreit in zweiter Instanz ein für uns positives Ende. Ich bin darüber sehr froh und auch stolz. Dieses Urteil stärkt alle bisherigen und zukünftigen Gebietsänderungsverträge. Nun haben wir einen Präzedenzfall, der Signalwirkung haben wird", freut sich Ortsbürgermeister Axel Pich. Das Urteil sei laut Gericht nicht anfechtbar und die Kosten beider Verfahren trage die Stadt.

Winningen wurde 2004 nach Aschersleben eingemeindet. Damals wurde im Gebietsänderungsvertrag vereinbart, dass die Stadt dem Ortsteil jedes Jahr 16 000 Euro für die Vereinsarbeit zusichert. Außerdem wurde in dem Vertrag für Winningen keine Fünf-Jahres-Klausel vereinbart, wie in anderen Ortschaften, die sich später nach Aschersleben eingemeinden ließen. Für Pich steht fest: "Die Stadt muss auch über die fünf Jahre hinaus diese Summe für die Vereine zur Verfügung stellen."

2008 hat dann der Sportverein einen weiteren Vertrag mit der Stadt Aschersleben geschlossen, der beinhaltet, dass der Winninger Verein sich künftig um die Sportstätte im Ortsteil kümmert. Und dafür jährlich 5 500 Euro für die anfallenden Betriebskosten bekommt. "Diese beiden Verträge sind unabhängig voneinander geschlossen worden", so Axel Pich. 2010 zahlte dann Aschersleben erstmalig die 5 500 Euro nicht. Mit der Begründung, dass der Ortsbürgermeister dieses Geld von den allgemeinen Zuwendungen für den Ortsteil nehmen könne. "Das geht natürlich nicht. Wir haben damals schnell reagiert und die Stadt darauf hingewiesen, dass es sich um zwei ganz unterschiedliche Verträge handelt und hier wohl ein Missverständnis vorliege", so der Ortsbürgermeister. Als Antwort habe er einen Hinweis auf die Haushaltssituation der Stadt bekommen. "Wir sollten Rücksicht und das Geld aus den Zuwendungen nehmen. Man hoffte auf eine friedliche Einigung", so Axel Pich.

Daraufhin sei die Kommunalaufsicht eingeschaltet worden. Die hat sich auf die Seite der Stadt gestellt und angeboten, ein klärendes Gespräch zu führen. "Das hat im Januar dieses Jahres statt- gefunden. Allerdings ohne Einigung. Nebenher haben wir bereits eine Mahnung an die Stadt geschickt", so der Ortsbürgermeister. Kommunalaufsicht, Stadt und Ortsteil hätten dann ein gerichtliches Verfahren gewollt, um Klarheit zu schaffen. In erster Instanz - im Februar dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht - scheiterte Winningen und ging in Widerspruch - mit Erfolg. "Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich sehr sicher bin, dass wir den Prozess gewinnen werden. Ein Vertragspartner kann nicht so einfach und einseitig die Spielregeln ändern. Vertrag ist Vertrag und zwei Verträge sind zwei Verträge", so der Ortsbürgermeister. Froh sei er auch darüber, beim Schlichtungsgespräch nicht nachgegeben und damit freiwillig auf einen Teil des Geldes verzichtet zu haben.

"Die Stadt nimmt den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Kenntnis. Geprüft wird, ob noch gegen das Urteil vorgegangen wird", erklärt Pressesprecherin Anke Marks.