Ausschuss: Kreistag sichert Betreuung

19.07.2012 21:27 Uhr | Aktualisiert 19.07.2012 21:34 Uhr
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Dietmar Sette

Vorbeugen statt Nacharbeiten: Dietmar Sette hat ein Herz für Jugendliche. Ehrenamtlich gibt er viele Präventionsseminare. (FOTO: ANDRÉ KEHRE)

Von Thomas Drechsel
Der Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe Anhalt wird ab August seine Beratungsstelle in Köthen wieder in Betrieb nehmen. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld beschloss, diesen finanziell zu unterstützen.
Bitterfeld/köthen/vs. 

Der Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe Anhalt wird ab August seine Beratungsstelle in Köthen wieder in Betrieb nehmen. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld beschloss, einen noch offenen Anteil der Finanzierung zu übernehmen. Für die Monate August bis Dezember zahlt der Kreis rund 2 500 Euro.

Die Beratungsstelle musste im Mai geschlossen werden. Die Kommunale Beschäftigungsagentur konnte die über Maßnahmen eingebundenen zwei Beraterstellen nicht länger finanzieren. Ein Viertel der Kosten sollte vom Träger, dem Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe, bei Dritten eingeworben werden. Die Stadt Köthen konnte sich nicht beteiligen. Daraufhin wandte sich der Verein an das Justizministerium.

Von dort kommen rund 2 400 Euro, und mit der Zusage des zuständigen Fachausschusses sind nun die für 2012 nötigen 12 378 Euro vorhanden. Vereinsmitbegründerin Anja Schneider informierte den Ausschuss über die Vereinsarbeit.

Neben der Beratungsstelle in Köthen gibt es eine weitere in Wolfen. Für jene hatte die Stadt einen Anteil übernommen, so dass der Landkreis seinen Anteil bereits im Rahmen der regulären Verteilung der Landkreis-Fördermittel für den Gesundheits- und Sozialbereich zusagen konnte.

Die Beratungsstelle am Köthener Markt sei "stark frequentiert. Haftentlassene wissen häufig nichts über Veränderungen in der Bürokratie, sie müssen einen Hausstand gründen und einrichten, sind manchmal auch ganz allein. Zu all diesen Situationen gibt es in der Beratungsstelle Informationen", erzählte Anja Schneider.

Der Verein berät auch Angehörige von Inhaftierten. "Da kommen Mütter und fragen sich verzweifelt, ob sie die Wohnung des Sohnes aufgeben sollten oder eher nicht." Schließlich sei auch vorstellbar, dass sich die Haft verkürzt. Dann könnte es günstiger sein, die Wohnung leerstehend zu behalten als sie zu räumen, um später eine neue zu suchen und neu einzurichten.

Der Verein hatte allein 2011 in seiner Köthener Beratungsstelle

1 237 Beratungs- und Unterstützungskontakte mit Haftentlassenen, Gefährdeten oder deren Angehörigen. In 54 Fällen suchten die Berater sogar Inhaftierte in der Vollzugsanstalt auf, bemühten sich

um Kontakte zu deren Angehörigen oder organisierten Besuche von Angehörigen in der JVA.

Ferner wurde bei 24 Ratsuchenden Suchtverhalten festgestellt. Sie wurden parallel zur eigentlichen Beratung auch an die Suchberatung vermittelt. In 183 Fällen vermittelte der Verein in Wohnungsangelegenheiten, in 375 Fällen half er bei der Bearbeitung von Anträgen und Unterlagen. Im kommenden Jahr wird die Beratungsstelle komplett vom Justizministerium finanziert.