Seltene Einmütigkeit herrschte beim Strafmaß im Gerichtssaal. Der heute 23-Jährige wurde nach allgemeinem Strafrecht zu neun Monaten Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Damit folgte das Schöffengericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger. Zum einen kam dem Angeklagten zugute, dass er die Vorwürfe nicht bestritt. Zum anderen liegt die Tat bereits drei Jahre zurück.
Der damals 20-Jährige lebte von der Mutter des Kindes getrennt, hatte aber an jenem 28. September 2009 seinen Sohn bei sich. Wie es zu den Verletzungen kam, die zum Teil erheblich waren, konnte nicht geklärt werden. Ebenso wenig, warum die Mutter erst gut einen Monat später ihr Kind zur ärztlichen Untersuchung brachte. Dort wurden Verletzungen am Kopf, Mund, Bauch und den Oberschenkeln festgestellt. Am linken Oberschenkel waren die Verletzungen so stark, dass der Junge erst nach gut fünf Wochen Behandlung schmerzfrei war.
Ein unbeschriebenes Blatt ist der junge Mann nicht, der in Oschersleben aufwuchs und dort jetzt auch wieder wohnt. Zwischenzeitlich war er als Jugendlicher in einer Wohngruppe der Stiftung St. Johannis in Bernburg untergebracht, ging in der Stadt in die Schule, die er auch abschloss. Der sonst ruhig wirkende Mann kam dennoch immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Auf zehn Eintragungen in das Bundeszentralregister hat er es geschafft. Darunter Diebstahl und gefährliche Körperverletzung. Das brachte ihm Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ein. Die jüngste betrug ein Jahr und vier Monate.
Die Staatsanwaltschaft wollte die nun verhängte Strafe dennoch wieder zu Bewährung aussetzen. In den vergangenen drei Jahren habe der junge Mann sich weiter entwickelt. Der Richter gab ihm aber mit auf den Weg: "Ich würde an Ihrer Stelle nicht mal bei Rot über die Straße gehen."