An dieser Stelle bei Neuborna soll Andree K. sein Opfer in die Saale gestoßen haben. (FOTO: ENGELBERT PÜLICHER)
Als der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg am Mittwoch um 18.17 Uhr das Urteil verkündet, fällt Andree K. die Kinnlade herunter. Verteidiger Jan-Robert Funck geht es nicht anders. Sein Mandant soll wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung für zehn Jahre ins Gefängnis. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hält es für erwiesen, dass der 29-Jährige am 2. Januar dieses Jahres am Saale-Ufer bei Neuborna den zehn Jahre älteren Andreas R. aus Habgier umbringen wollte. Das aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen bestehende Schwurgericht ging mit dieser Strafzumessung deutlich über die Forderung der Anklage hinaus. Oberstaatsanwältin Martina Klein hatte für sechs Jahre Freiheitsentzug plädiert, der Verteidiger für zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Er kündigte nach dem Urteil gegenüber der MZ an, in Revision zu gehen: "Aber tausendprozentig."
Opfer verfolgt
Andree K. habe sein Opfer zunächst mit bis zu 30 Faustschlägen traktiert und ihm dann eine Mineralwasserflasche aus Glas auf den Kopf gehauen. "Möglicherweise hatte er hier schon den Entschluss gefasst, Andreas R. zu töten, um sich dessen VW Golf anzueignen", sagte Sternberg in der Urteilsbegründung. Anschließend habe Andree K. seinen Bekannten im Schwitzkasten gewürgt, zwischenzeitlich in den Kofferraum gelegt, um selbst zu verschnaufen und dann an Armen und Füße gefesselt, ehe er ihn zur Saale brachte. Beim Hüpfen verlor das Opfer, das schwere Gesichtsverletzungen davontrug, den Gürtel an den Füßen. Dies blieb von beiden unbemerkt. Andreas R. habe Todesängste gelitten, bis er in den Fluss gestoßen wurde. Dem 39-Jährigen Bernburger sei nichts anderes übrig geblieben, als die Saale zu durchqueren und sich ans andere Ufer zu retten. Sein Angreifer habe ihn unterdessen - so die Spurenauswertung der Polizeihundeführerin - flussabwärts verfolgt, "um zu verhindern, dass er wieder ans Ufer kommt." Später habe sich Andree K. von Nils S. aus Teutschenthal in dessen Ford zum Tatort zurückfahren lassen, um sich "endgültig des Golfs zu bemächtigen." Eine Polizeistreife entdeckte die beiden jedoch und nahm sie nach einer Verfolgungsjagd fest. Im Gegensatz zum Verteidiger glaubte die Strafkammer nicht nur an eine Bestrafungsaktion, denn Andree K. habe während der Auseinandersetzung "eiskalt geschwiegen", so Sternberg. Zu Beginn des siebten Verhandlungstages hatte der Sachverständige Norbert Beck dargelegt, dass aufgrund der Verletzungen und der Unterkühlung für das Opfer keine konkrete Lebensgefahr bestanden hatte. Nach der Rettung war bei Andreas R. eine Körperkerntemperatur von 32,2 Grad Celsius gemessen worden. In diesem Temperaturbereich könne es zu Handlungsunfähigkeit und Verwirrtheit kommen.
Nach Angaben des Rechtsmediziners der Universität Magdeburg stand das Überleben des Opfers "auf des Messers Schneide". Andree K. hatte an diesem Tag seit etwa 11 Uhr nach eigenen Angaben eine halbe Flasche Wodka und mehr als zwei Gramm Kokain in mehreren Dosen konsumiert. Zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 19 Uhr muss der Blutalkoholwert bei 0 bis 0,97 Promille gelegen haben, rechnete der Sachverständige vor. Diese Alkoholmenge reiche nicht aus, um von einer verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen. In Verbindung mit dem Kokain, das den Wechsel von euphorischen und depressiven Phasen verursache, könne es zwar zu Bewusstseinstrübung kommen. Doch darauf deute nach Aussagen der Zeugen und des Angeklagten selbst nichts hin. Dessen verminderte Schuldfähigkeit sei somit auszuschließen.
Habgier nicht nachgewiesen
Oberstaatsanwältin Martina Klein sagte im Plädoyer, dass sich versuchter Mord aus Habgier nicht nachweisen lasse. Andree K. haabe das Motiv gehabt, durch die Schläge "dem Geschädigten einen Denkzettel zu verpassen". Dann habe es ein Umdenken gegeben. "Der Angeklagte war ursächlich dafür, dass das Opfer in die Saale ging". Andreas R. war verletzt, es war nachts, das Wasser 5,7 Grad kalt. "Er musste damit rechnen, dass dies für das Opfer nicht gut enden könnte. Er nahm dessen Tod billigend in Kauf", schätzte sie ein.
Funck zog die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel. Der Prozess habe nachgewiesen, dass "Andreas R. sich in wesentlichen Punkten seiner Aussage zu Übertreibungen hat hinreißen lassen". Er bestritt die Tötungsabsichten seines Mandanten. "Das Auto hat ihn einen feuchten Kehricht interessiert." Er habe ja jederzeit darüber verfügen können. Der Anwalt stellte dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose aus: Andree K. habe einen festen Wohnsitz, mit seiner Verlobten ein einjähriges Kind und könne in Halle sofort eine Stelle als Maurer antreten.
Verteidiger beantragt zwei Jahre
Als Aussiedler habe sein Mandant, der vor zwölf Jahren aus Kasachstan nach Deutschland kam, große Schwierigkeiten gehabt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Funck sprach sich in seinem Plädoyer deshalb für eine zweijährige Haftstrafe aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird. "Es tut mir wirklich leid", sagte der Angeklagte im Schlusswort. Doch die Hoffnung auf baldige Freiheit währte für Andree K. nur 75 Minuten - bis zum Urteilsspruch.