Dessau-Roßlau: Mord-Vorwurf wird nicht verfolgt

22.02.2012 19:27 Uhr | Aktualisiert 22.02.2012 21:45 Uhr
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Plakate

Diese Plakate, die am 7. Januar zu sehen waren und von der Polizei eingezogen werden sollten, werden am kommenden Sonnabend nicht verfolgt. (FOTO: ARCHIV)

Von THOMAS STEINBERG
Die Polizei wird die Behauptung "Oury Jalloh, das war Mord" nicht mehr als Straftat verfolgen. Das bekräftige Dessau-Roßlaus Polizeipräsident Kurt Schnieber per Mail im Vorfeld einer für den Sonnabend angekündigten Demo.
Dessau-Rosslau/MZ. 

Die Polizei wird die Behauptung "Oury Jalloh, das war Mord" nicht mehr als Straftat verfolgen. Das bekräftige Dessau-Roßlaus Polizeipräsident Kurt Schnieber per Mail im Vorfeld einer für den Sonnabend angekündigten Demo, zu der mutmaßlich eine Dessauer Initiative aufgerufen hat. Ihr Motto: "Rassistischen Konsens brechen - Dessauer Verhältnisse angreifen". Dem Demo-Aufruf angeschlossen hat sich die Berliner Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Die Demo startet 12.30 Uhr am Dessauer Hauptbahnhof.

Mit der Bestätigung von Schnieber ist sehr wahrscheinlich, dass am Sonnabend eben jener Spruch gezeigt und gerufen wird, gegen den noch am 7. Januar die Polizei nach einer Demo am Dessauer Hauptbahnhof robust vorgegangen ist. Der Polizeieinsatz hatte für politischen Wirbel gesorgt. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hatte sich von Schniebers juristischer Einschätzung distanziert, Schnieber selbst hatte die Rücknahme von Strafanträgen veranlasst. Ein führender Polizeibeamter wurde versetzt.

Mit seiner Entscheidung seien auch Fragen gegenstandslos geworden, ob er, Schnieber, gegen die Betreiber eine Oury-Jalloh-Website vorgegangen sei, auf welcher die noch im Januar umstrittene Aussage mehrfach explizit wiederholt wird. Nachdem beim Magdeburger Jalloh-Berufungs-Prozess die Richterin entschieden hatte, nicht dem Antrag der Nebenklage stattzugeben und einen neues Brandgutachten erstellen zu lassen, weil es keine Hinweise gebe, dass ein Dritter das Feuer in der Dessauer Polizeizelle gelegt habe, meinte die Initiative zuletzt, Richterin Claudia Methling mache sich auch selbst zur Mörderin.

Die grundlegende Frage bei der Mordbehauptung ist: Stellt diese eine durchs Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung dar? Oder greift das Strafrecht, das im Falle von Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung dieses Grundrecht einschränk? Zwar haben sich mehrfach indirekt Gericht mit dem Spruch beschäftigt, über die mögliche Strafbarkeit des Spruchs wurde dabei nicht entschieden.