Gesetzentwurf: «Rahmenbedingungen für freie Schulen verschlechtern sich»

12.07.2012 15:17 Uhr
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Klassenraum

Blick in einen leeren Klassenraum.(ARCHIVFOTO: DPA)

Von Klaus-Peter Voigt
Die geplante Änderung des Schulgesetzes in Sachsen-Anhalt verärgert freie Schulträger. Sie befürchten Einschnitte in ihre Arbeit.
Magdeburg/dapd. 

Zahlreiche Rahmenbedingungen würden sich nach dem vorliegenden Gesetzentwurf deutlich verschlechtern, sagte Thomas Quecke, Direktor der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg am Donnerstag.

Als Beispiel nannte Quecke, dass künftig bei der Neueinstellung von Lehrern mit dem ersten Staatsexamen oder einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss das Land ein halbes Jahr Zeit habe, dies zu genehmigen. Quecke nannte es „ein Unding“, wenn eine bewährte Regelung aufgehoben werde. Dies verstärke den Lehrermangel an freien Schulen. Vor allem naturwissenschaftliche Fächer und der Sprachenunterricht brauchten Lehrkräfte.

Auf Angebote, sich an der Ausbildung von Referendaren zu beteiligen, habe das Land bisher nicht reagiert. Begonnene Gespräche dazu seien im Sande verlaufen, sagte Steffen Lipowski vom Bistum Magdeburg. Dabei böte eine solche Kooperation Chancen, dem Lehrermangel ohne zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand begegnen zu können.

Zwtl.: Land zeigt bei Finanzierung Zurückhaltung

Der Stiftungsdirektor beklagte zudem, dass freie Schulen weniger Zuwendungen des Landes erhielten als staatliche Bildungseinrichtungen. Eine Refinanzierung von Ganztagsangeboten finde nicht statt, während Schulen des Landes dafür zusätzliche Mittel erhielten. Auch der sogenannte inklusive Unterricht für Schüler mit einem oder mehreren Handicaps bekomme keine finanzielle Unterstützung. Deren Integration in den Schulalltag könnten die freien Träger deshalb auf Dauer nicht sicherstellen. Eine Ausweitung dieser Möglichkeiten verlange nach mehr Personal und damit zusätzlichem Geld.

Solche zusätzlichen Aufgaben kann die Stiftung mit acht Schulen in Sachsen-Anhalt nicht leisten. Von ihrem Jahresetat von 23 Millionen Euro erstattet der Staat rund 75 Prozent. Der Rest wird von der Stiftung und durch das 2005 eingeführte Schulgeld bestritten.