Halle: Datenklau war nur erfunden

10.05.2012 21:19 Uhr | Aktualisiert 10.05.2012 22:10 Uhr
Drucken per Mail
Von SILVIA ZÖLLER
Fast 3 000 Euro hat ein Angeklagter mit Online-Spielen verprasst. Bei der Polizei zeigte er jedoch an, dass Fremde Geld von seinem Konto abgebucht hätten.
Halle (Saale)/MZ. 

Eine Riesenlawine setzt ein 37-jähriger Hallenser im November 2009 mit einer Anzeige in Bewegung: Er behauptete, dass eine Internetfirma drei Monate lang fast täglich 49,99 Dollar von seinem Konto zu Unrecht abgebucht habe, insgesamt fast 3 000 Euro. Angeblich seien die Überweisungen durch Datenklau geschehen - das sogenannte Phishing.

Mit einem riesigen Aufwand ermittelte die Staatsanwaltschaft, wohin das Geld gegangen sein soll und durchsuchte vier Wohnungen und zwei Firmen, darunter auch einen Internet-Finanzdienstleister in Süddeutschland. Ein Experte für Schadsoftware erstellte ein Gutachten. Das Ergebnis: Alle Abbuchungen waren rechtens, denn der Hallenser hatte das Geld schlichtweg für kostenpflichtige Spiele im Internet verdaddelt.

Das gestand der mehrfach vorbestrafte Mann dann auch am Donnerstag in einem Prozess vor dem Amtsgericht Halle. Wegen Vortäuschens einer rechtswidrigen Tat wurde er zu einer Geldstrafe von 1 200 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Während der Ermittlungen hatte er die Vorwürfe bestritten.

Die Hintergründe der Tat sind genauso kurios wie der Fall selbst: Wie in der Verhandlung zu erfahren war, hatte der Mann nach seiner Haftentlassung im September 2008 mit Unterstützung eines Bewährungshelfers versucht, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Er nahm an Schulungen des Jobcenters teil und wollte sich als Tätowierer selbstständig machen - wofür er auch einen Existenzgründerkredit bekommen hatte.

Doch kurz, nachdem das Geld auf seinem Konto war, begann er mit den fatalen Online-Spielen. Offenbar hatte sich eine Spielsucht bei dem Angeklagten entwickelt und er hatte Erklärungsnöte, warum der Kredit futsch war. "Um ihr Suchtverhalten zu verschleiern, haben sie diese Anzeige gemacht", sagte Oberstaatsanwalt Peter Vogt in seinem Plädoyer.

In ihrem Urteil kritisierte Richterin Ina-Luise Westerhoff aber auch den Übereifer der Staatsanwaltschaft: "Da sind ungeprüft Durchsuchungen gemacht worden." Denn Vogt selbst hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass es untypisch sei, dass Schadsoftware auf die vielfache Abbuchung kleiner Beträge von ein und demselben Konto programmiert sei.

Wie am Rande der Verhandlung zu erfahren war, gehen täglich Strafanzeigen wegen tatsächlichen Phishings und Computerbetrugs bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Rückverfolgung, so Vogt, sei aber wegen der fehlenden Datenvorratsspeicherung ein großes Problem .