Das Wappen von Halle auf einem Gullideckel in der Nähe des Ratshofes. (FOTO: DPA)
Sie sind aus Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen nach Halle gekommen, um hier zu studieren. Aber die sechs jungen Leute im Alter von 20 bis 25 Jahren fühlen sich in der Saalestadt ungerecht behandelt: Sie sollen nämlich eine Steuer zahlen - nur weil sie hier eine Wohnung oder ein WG-Zimmer haben, aber immer noch Zuhause gemeldet sind. Das Verwaltungsgericht Halle hat den Studenten nun recht gegeben und bereits zum dritten Mal die Regelung für eine Zweitwohnungssteuer in Halle beanstandet.
Das Urteil am Mittwoch sieht gleich mehrere Fehler in der Satzung der Stadt. Der wichtigste Punkt sei der Verstoß gegen den sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht findet es nicht Ordnung, dass beispielsweise Studenten für ihr WG-Zimmer zahlen müssen, Datschen-Besitzer dagegen nicht. Die werden nämlich gar nicht erfasst, weil sie sich bei den Behörden mit ihrer Datsche nicht anmelden müssen.
"Ich freue mich, dass das Verwaltungsgericht, die Regelung gekippt hat und den Studenten damit recht gegeben hat", sagt Yvonne Winkler. Die 56-Jährige hat bereits in den vergangenen Jahren immer wieder gegen die Satzung im Auftrag von Betroffenen geklagt. Daraufhin hatte die Stadt die Regelung nachgebessert - aber offenbar mit weiteren Fehlern.
Zunächst profitieren von dem Urteil nur diejenigen, die Widerspruch gegen den jährlichen Bescheid zur Zweitwohnsteuer erhoben haben. "Wer das nicht getan hat, bekommt auch kein Geld zurück", so Winkler. Zumal das Urteil am Mittwoch auch noch nicht rechtskräftig ist.
Der zuständige Dezernent im Rathaus, Egbert Geier, kündigte am Mittwoch an, nach dem Urteil die Satzung zeitnah zu ändern. "Wir müssen schnell handeln", sagte er. Dass die Satzung zum wiederholten Male von einem Gericht beanstandet worden ist, erklärte Geier mit der Komplexität des Regelwerks.
In Halle gibt es seit 2004 die Steuerpflicht auf eine zweite Wohnung. Betroffen sind vor allem Tausende Studenten, die in der elterlichen Wohnung noch ein Zimmer haben und sich am neuen Studienort mit einer Nebenwohnung offiziell anmelden. Sie bekommen einen Bescheid zugeschickt. Wie hoch der zu zahlende Betrag ist, hängt von der Höhe der Miete ab - zehn Prozent der Nettokaltmiete werden als Steuer fällig. Dass die zugrunde liegende Satzung fehlerhaft sein könnte, das wussten die fünf Studenten nicht, die dagegen geklagt hatten. "Sie haben diese Steuer einfach als ungerecht empfunden. Ich habe dann bei der Prüfung der Satzung Fehler entdeckt", so Rechtsanwältin Winkler.
Zunächst hatte sie aber keinen Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag von ihr ab, die Studenten mussten erst einmal zahlen. Das hallesche Verwaltungsgericht hatte danach die Satzung der Stadt aber gründlicher unter die Lupe genommen. "Die Satzung der Stadt ist keine wirksame Rechtsgrundlage", sagte am Mittwoch der Vorsitzende Richter Andreas Pfersich. Er stellte allerdings nicht die Sinnhaftigkeit der Steuer infrage - die Studenten hatten lediglich Glück, dass ihr Widerspruch wegen Formfehlern in der Satzung Erfolg hatte.