Bei Verstößen gegen das Rauchverbot kann seit dem 1. Juli 2008 ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Ende Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Rauchverbot in Kneipen, die keinen Extra-Raucherraum einrichten können, gekippt. Dem war Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht im August 2008 mit einer vorläufigen Entscheidung gefolgt.
Am 22. Oktober hoben die Richter in Dessau-Roßlau das Rauchverbot in Ein-Raum-Kneipen und Diskotheken endgültig auf - mit der Maßgabe an das Land, bis Ende 2009 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen. Rauchen ist in Eckkneipen und Discos in Sachsen-Anhalt derzeit nur unter Auflagen zulässig. So darf in Diskotheken nur geraucht werden, wenn Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren keinen Zutritt haben und Raucherräume eingerichtet werden, in denen nicht getanzt wird. In Ein-Raum-Kneipen ist Rauchen dann erlaubt, wenn sie höchstes 75 Quadratmeter groß sind, keine Jugendlichen einlassen und als Raucher- Gaststätte gekennzeichnet sind. In Restaurants und Kneipen muss es abgeschlossene Bereiche für Raucher und Nichtraucher geben.