Ihr Platz: Warum eine Angestellte ihre Kündigung ungerecht findet

23.05.2012 20:45 Uhr | Aktualisiert 23.05.2012 21:01 Uhr
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«Ihr Platz»

«Ihr Platz» ist ebenso wie die Mutter Schlecker im Insolvenzverfahren. (FOTO: ANDREAS STEDTLER)

Von Katrin Löwe
Verliebt, verlobt, nicht verheiratet - wenn die Firma pleite geht, entscheidet der Familienstand mit über die Zukunft.
Westdorf/MZ. 

Die Kündigung hat sie aus heiterem Himmel getroffen. Sicher, da waren Anzeichen, dass die Schlecker-Tochter "Ihr Platz" in schwierigen Zeiten steckt. Erst kam weniger Ware, dann wurden Mitarbeiter-Stunden gesenkt. Eine Reinigungskraft gab es nicht mehr. Filialleiterin Gitte Tinz (45) und ihre Kolleginnen wischten den Laden in Quedlinburg selbst, putzten gar Toiletten. Dennoch ging sie gern zum Job. Tinz sagt von sich, keine derer zu sein, die sonntags schon stöhnen, dass am Montag die neue Arbeitswoche beginnt.

Dann kam im Januar der Insolvenzantrag. "Natürlich macht man sich da Gedanken", sagt Tinz. Zwar lief der Betrieb weiter, aber wie bei Schlecker wurde abgebaut. Tinz hat miterlebt, wie andere Filialen geschlossen wurden. Trotzdem: Sie hatte schon eine "Ihr Platz"-Pleite überstanden - die Insolvenz 2005, als die Kette noch nicht zu Schlecker gehörte. Und sie hatte wieder Hoffnung. "Ich weiß heute nicht mehr, woher ich die genommen habe." Inzwischen ist Tinz frustriert. Weil bei ihrer Kündigung - zu ihren Ungunsten - eine entscheidende Rolle gespielt hat, dass sie mit ihrem Partner nicht verheiratet ist. Er wird - erneut zu ihren Ungunsten - finanziell aber sehr wohl eine Rolle spielen, sollte sie irgendwann ins Arbeitslosengeld II rutschen.

Tinz' Hoffnung, die neue Insolvenz zu überstehen, ist von einer Sekunde auf die andere verpufft, als am 21. März ihr Chef plötzlich in der Mittagspause in Quedlinburg stand und ihr die Kündigung präsentierte. Ein Schock. Dass sie die Filiale 15 Jahre geleitet hat, umsatzstark, wie sie sagt, zählt nicht mehr. Dass sie 2007 den ganzen Urlaub nutzte, um sich auf eigene Kosten, knapp einen Monatslohn, in der Kosmetik weiterzubilden - unerheblich. Tinz fiel durch die Sozialauswahl. Ausschlaggebender Punkt, so hat man ihr gesagt, war im Vergleich mit ihrer Nachfolgerin aus einer anderen Filiale: Tinz galt mit Steuerklasse I als Single und so formal weniger schützenswert als jemand, der verheiratet ist.

Unterhaltspflicht geht vor

Grundsätzlich, sagt Reinhard Engshuber, Sprecher des Landesarbeitsgerichts, sind bei einer Sozialauswahl vier Punkte "ausreichend" zu beachten: Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung - und Unterhaltspflichten. Die hat eine Ehefrau ihrem Mann gegenüber - und es komme nicht darauf an, ob der gerade tatsächlich auf Unterhalt angewiesen ist. In der Praxis, so Engshuber, gebe es zwar Arbeitgeber, die durchaus berücksichtigen, welche finanziellen Verpflichtungen ein Lediger hat, welchen Verdienst der Partner eines verheirateten Angestellten. "Aber sie müssen es nicht."

Erfahrungen, die Jörg Lauenroth-Margo, Bereichsleiter Handel der Gewerkschaft Verdi, bestätigt. "Sozialauswahl ist immer ungerecht", sagt er. Und gerade bei größeren Insolvenzen richte sie sich oft eher nach formalen Gesichtspunkten als nach jedem Einzelschicksal.

In Tinz' Fall jedenfalls spielten ihre tatsächlichen Lebensumstände keine Rolle. Seit neun Jahren hat sie einen Lebensgefährten, vor zwei Jahren hat sie mit ihm ein Haus im Salzlandkreis gekauft, für das ein hoher Kredit abzuzahlen ist. "Darüber hat niemand mit mir gesprochen." Es galt die Steuerkarte. Punkt. Sie könne sich als Single in ganz Deutschland einen Job suchen, sei ihr gesagt worden. Mit Haus und einem Lebensgefährten, der hier einen Arbeitsplatz hat?

Kopfschütteln löst auch ihr erster Besuch bei der Agentur für Arbeit aus. "Für die zählt selbstverständlich eine Lebensgemeinschaft", sagt sie. Sollte sie irgendwann Hartz IV beziehen, würde das Einkommen ihres Partners angerechnet und ihre Ansprüche senken. Was die Lebensgemeinschaft angeht, wird also mit zweierlei Maß gemessen - mit einem im Arbeitsrecht, dem anderen im Sozialrecht. "Müsste sich unser Gesetzgeber nicht mal entscheiden?", fragt Tinz. Die Unterschiede seien ärgerlich, heißt es bei Verdi. "Wir setzen uns für die Gleichbehandlung aller Partnerschaften ein. Die hat der Gesetzgeber nicht konsequent umgesetzt", so Bundessprecher Christoph Schmitz. Verdi ist einer der schärfsten Hartz-IV-Kritiker.

Suche nach neuem Job

Gitte Tinz klagt gegen ihre Kündigung, aber sie überlegt, wie weit sie damit geht. "Ich möchte mich darauf konzentrieren, etwas Neues zu finden." Irgendwo zwischen Halle und Magdeburg. Auf die ersten neun Bewerbungen kam keine Antwort. Vielleicht wird sie irgendwann doch wochenweise pendeln, vielleicht als einfache Verkäuferin statt in leitender Funktion arbeiten, die sie eigentlich will. Noch hofft sie, dass es nicht so weit kommt. Und sie hier bleiben kann.