Jalloh-Prozess: Fessel-Experiment im Polizeirevier

20.04.2012 08:16 Uhr | Aktualisiert 02.05.2012 09:27 Uhr
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Journalisten besichtigen Zelle Nr. 5 in Dessau

Oury Jalloh kam am 07.01.2005 in Zelle Nr. 5 ums Leben. (FOTO: DPA)

Von KATRIN LÖWE
Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle soll ein neuer Brandgutachter zurück zur Ausgangsfrage: Hatte Jalloh trotz Fesselung an Händen und Füßen genügend Bewegungsfreiheit, um eine Matratze zu beschädigen und deren Inhalt selbst mit einem Feuerzeug zu entzünden?
MAGDEBURG/MZ. 

Ein entsprechendes Experiment im Revier, das in möglicherweise entscheidenden Details von bisherigen Versuchen abweicht, hat das Landgericht Magdeburg am Freitag in Auftrag gegeben.

Über weitere Gutachten des Sachverständigen Henry Portz hat die Kammer noch nicht entschieden. Der Experte aus Baden-Württemberg stellte am Freitag ein Konzept vor, das eine Simulation des Brandverlaufs am Computer und den Vergleich mit Ergebnissen realer Brandversuche vorsieht. Die Software sei eigentlich für den Brandschutz entwickelt worden. "Wir betreten mit der Simulation ziemliches Neuland", sagte er. Wie lange ein Gutachten inklusive möglicher neuer Tests dauern wird, blieb am Freitag offen. Zumal: Der einst zur Brandrekonstruktion hergestellte Nachbau der Zelle im Feuerwehrinstitut des Landes wurde trotz anders lautender Anregung des Gerichts offenbar gerade abgerissen.

Im Zusammenhang mit der Frage, ob Jalloh überhaupt hätte in Gewahrsam genommen werden dürfen, prüft die Staatsanwaltschaft unterdessen, ob gegen weitere Beamte ermittelt werden wird. Zuletzt war bekannt geworden, dass es in Dessau offenbar gängige Praxis war, in solchen Fällen nicht wie vorgeschrieben einen Richter zu verständigen. Das Gericht will dazu weitere Polizisten und den Dessauer Gerichtsdirektor hören.

Jalloh war am 7. Januar 2005 in der Gewahrsamszelle gestorben. In Magdeburg wird seit 15 Monaten gegen einen Polizisten verhandelt, der ihm nicht schnell genug geholfen haben soll. Im ersten Prozess in Dessau-Roßlau war er freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof hob das Urteil später aber auf. Eine Gedenkinitiative glaubt indes bis heute nicht daran, dass Jalloh das Feuer selbst gelegt hat.