Zelle Nr. 5 im Polizeirevier Dessau-Roßlau - Der Prozess um den Feuertod von Oury Jalloh wird fortgesetzt. (FOTO: DPA)
Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle haben sich erhebliche Mängel in der Zusammenarbeit von Dessauer Polizei und Richtern angedeutet. Anders als im Gesetz vorgeschrieben sei damals kein Richter verständigt worden, wenn jemand in Gewahrsam genommen wurde, sagte der angeklagte Polizeibeamte am Mittwoch am Landgericht Magdeburg. «Das war gängige Praxis.» Das Gesetz sieht einen sogenannten Richtervorbehalt vor, Richter müssen also informiert werden, wenn jemand festgehalten wird. Der damalige Revierleiter berichtete von Problemen, nachts und an Wochenenden Amtsrichter zu erreichen. Möglicherweise sei es deshalb auch nicht versucht worden.
Hintergrund ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht, zusätzlich eine Verurteilung des angeklagten Polizisten wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Erwägung zu ziehen und dazu einen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Bislang ist der Beamte wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Aus Sicht der Anklage, hätte Jalloh nicht in Gewahrsam genommen werden dürfen. Wenn er schon ins Revier mitgenommen worden sei, hätte die Identität schneller festgestellt werden müssen.
Polizisten hatten Jalloh am 7. Januar 2005 mitgenommen, weil er Frauen belästigt haben soll, zudem sollte seine Identität festgestellt werden. Jalloh wurde in der Zelle an Händen und Füßen gefesselt, weil er sich erheblich wehrte. Bei ihm wurde ein Alkoholwert von fast drei Promille festgestellt. Er soll mit einem Feuerzeug das Feuer gelegt haben, bei dem er starb. Der Polizist soll ihm nicht schnell genug geholfen haben und steht deshalb nun vor Gericht.