Klassenfahrten: Schulbank statt Ausflug

07.05.2012 20:21 Uhr | Aktualisiert 07.05.2012 20:23 Uhr
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Ein leerer Unterrichtsraum

Ein leerer Unterrichtsraum (FOTO: CHRIS WOHLFELD)

Von HENDRIK KRANERT-RYDZY
Lehrer müssen nach einem Urteil höhere Zuschüsse für Klassenfahrten bekommen. Weil dafür aber das Geld fehlt, drohen zahlreiche Veranstaltungen auszufallen.
Halle (Saale)/MZ. 

Sachsen-Anhalts Schüler werden künftig wohl deutlich weniger auf Klassenfahrt gehen können. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle, wonach Lehrern deutlich mehr Zuschüsse für Übernachtungen und Tagegeld zustehen, als bislang vom Land gezahlt werden. Die bislang angewandte, landesspezifische Reisekostenregelung ist mit dem Urteilsspruch nichtig, es gilt stattdessen das Reisekostengesetz des Bundes mit teilweise mehr als doppelt so hohen Pauschalen.

Das Kultusministerium hat das Urteil akzeptiert, plant aber keine Anhebung des Gesamtbudgets von rund einer halben Million Euro jährlich, aus dem die Schulen bislang Tagegelder und Übernachtungspauschalen ihrer Pädagogen bezahlt haben. Die Folge: "Die Budgets für die Klassenfahrten reichen nicht mehr aus, es wird künftig weniger Klassenfahrten geben", befürchtet Eva Gerth, Vize-Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW.

Eine Einschätzung, die auch das Kultusministerium teilt. "Das Urteil könnte zur Folge haben, dass es zu Einschränkungen bei den Klassenfahrten kommen kann", sagte Sprecherin Karina Kunze. Und: Es bestehe "natürlich" die Möglichkeit, dass es künftig weniger Klassenfahrten gibt.

Der Richterspruch stammt zwar bereits vom Juni 2011, sorgt aber erst jetzt für große Unruhe an den Schulen im Land, so Gerth. Es gebe viele offene Fragen, weil die Klassenfahrt-Saison in vollem Gang sei und Verträge langfristig geschlossen wurden. Zwar hätten in der Vergangenheit immer wieder Lehrer auf den ihnen zustehenden Zuschuss verzichtet, "rechtlich ist das aber nicht mehr möglich", so Gerth. Schulleiter hätten sich sowohl an die Gewerkschaft und auch an das Kultusministerium gewandt, weil sie Regressansprüche fürchten. "Bislang gibt es aber keine Antwort", so Gerth. Gegenüber der MZ erkläre Ministeriumssprecherin Kunze hingegen, dass es bislang keine Hinweise auf Probleme gebe.

Nach Ansicht der GEW könnten sich die Probleme an den Schulen sogar noch verschärfen: Denn mit dem Urteil haben alle Lehrer, die zu geringe Reisekostenpauschalen bekommen haben, bis zu einem halben Jahr das Recht, mit dem Verwaltungsgerichtsurteil Nachzahlungen zu fordern. Die GEW hat ihre Mitglieder ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen. Laut Ministerium liegen bislang 15 solcher Anträge vor, zur Höhe der Forderungen gab es keine Angaben. Fließen müsste das Geld aus den Budgets der Schulen - doch das ist in der Regel schon längst aufgebraucht.