Köthen: Auf der Hut vor Radfahrern

16.07.2012 20:35 Uhr | Aktualisiert 16.07.2012 20:43 Uhr
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Radfahrer

Radfahrer sind in der Schalaunischen Straße unterwegs. Laut Straßenverkehrsordnung ist das verboten, viele Radfahrer ignorieren das Verbot. (FOTO: REBSCH)

Von Katrin Noack
Die Fußgängerzone ist den Fußgängern vorbehalten. Autofahrer und auch Fahrradfahrer haben hier nur in Ausnahmefällen etwas zu suchen und selbst dann haben die Fußgänger ihnen gegenüber den Vorrang. Nur halten sich viele Fahrradfahrer oft nicht daran.
Köthen/MZ. 

Die Fußgängerzone ist den Fußgängern vorbehalten. Autofahrer und auch Fahrradfahrer haben hier nur in Ausnahmefällen etwas zu suchen und selbst dann haben die Fußgänger ihnen gegenüber den Vorrang. Das besagt die Straßenverkehrsordnung und gilt somit auch für die Fußgängerzonen in der Köthener Innenstadt rund um den Marktplatz: die Schalaunische Straße, die Hallesche Straße bis zur Bärteichpromenade un die Kleine Wallstraße.

Nur halten sich viele Fahrradfahrer oft nicht daran. Zu den Geschäftszeiten zwischen 10 und 18 Uhr sind immer wieder Radfahrer mit ihren Drahteseln in den Fußgängerzonen unterwegs und das teilweise mit recht hohem Tempo. Manche fahren haarscharf an Senioren mit Rollatoren oder an Müttern mit Kinderwagen und kleinen Kindern an ihrer Seite vorbei. Vor allem für die sehr jungen und die älteren Fußgänger eine gefährliche Situation.

Dieses rücksichtslose Verhalten ist ein Ärgernis für viele Köthener. Das zeigt eine Umfrage in der Fußgängerzone und das bestätigt auch die Stadtverwaltung. "Es gibt häufig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich von Radfahrern belästigt fühlen", teilte Ilona Häckel, Leiterin des Ratsbüros der Stadt Köthen, auf MZ-Nachfrage mit. Die Beschwerden gäbe es vor allem im Bereich der Fußgängerzonen.

Dennoch gibt es auch einige Köthener, die das Fahrverbot für Radfahrer offensichtlich am liebsten aufheben möchten. In einem Brief an Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander, der der MZ vorliegt, fordern einige Rentner die Erlaubnis dafür mit dem Fahrrad auf den Fußgängerpassagen und Bürgersteigen mit zehn bis 15 Kilometern pro Stunde fahren zu dürfen. Zugleich beklagen sie, dass sie beim Radfahren in der Fußgängerzone von der Polizei kontrolliert und dabei auch an der Weiterfahrt gehindert worden seien. Zudem habe man für das Befahren eine Strafe zahlen müssen.

Allerdings ist es die Aufgabe der Polizei, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu überprüfen. In Köthen führen laut Polizeisprecherin Anke Strobel Beamte des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld regelmäßig Kontrollen zum Radfahrverbot in den Fußgängerzonen durch. Streifenbeamte gehen demnach immer mal wieder die Strecken ab, halten fahrende Radfahrer an und fordern sie dann auf, das Rad zu schieben. "Das Fahren mit Fahrrädern ist dort verboten", betont die Polizeibeamtin und ergänzt: "Das gilt auch für Rentner."

Die regelmäßigen Kontrollen sind wohl notwendig, denn es gibt immer wieder Verstöße gegen das Fahrverbot, wenn auch im normalen Maße, wie die Pressesprecherin erklärt. Zwar gebe es keine Statistik, die alle unerlaubt fahrenden Pedalritter in den Fußgängerzonen in der Stadt erfasse, dennoch könne man bei den Verkehrssündern feststellen: "Es sind Ältere und Jugendliche gleichermaßen dabei."