Sachsen-Anhalt erhält neues Rettungsdienstgesetz (FOTO: DPA)
Sachsen-Anhalt erhält ein neues Rettungsdienstgesetz. Einen entsprechenden Entwurf hat das Kabinett am Dienstag zur Anhörung im Landtag freigegeben. Das neue Gesetz ermöglicht den Landkreisen und kreisfreien Städten größere Spielräume bei der Gestaltung des Rettungsdienstes, teilte das Innenministerium mit. So empfiehlt ihnen der Entwurf, gemeinsame Rettungsdienstleitstellen zu betreiben, sieht aber zwangsweise Zusammenschlüsse nicht vor. Außerdem sind in der Novellierung spezielle Aufgaben der Wasser- und Bergrettung enthalten.
Vier Jahre nach Inkrafttreten soll das Gesetz von einer unabhängigen Kommission auf den Prüfstand gestellt werden, wie das Ministerium weiter mitteilte. Der Rettungsdienst beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der Patientenbeförderung. Die jetzige Novellierung ist Bestandteil des Koalitionsvertrages und hat das Ziel, die derzeitige Versorgung zu erhalten.