Für die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das Kleingartenwesen einen besonderen Stellenwert. (ARCHIVFOTO: DPA)
Das Landesrecht sieht im Prinzip vor, dass Grundstückeigentümer die Behörden über neue Gebäude oder Änderungen zu informieren haben. Auch bestehende und selbst brachliegende Lauben sollten für das Liegenschaftskataster erfasst werden. Für Kleingärten soll es dem Gesetz nach nun aber Ausnahmen geben.
SPD-Fraktionschefin Katrin Budde sprach von einem Ärgernis, das nun beseitigt werde. Bauminister Thomas Webel (CDU) betonte die Bedeutung des Liegenschaftskatasters, aber Ausnahmen für Lauben seien gerechtfertigt. Die Landesregierung sei lernfähig, entgegnete er auf Vorhaltungen der Opposition, nicht schon früher Ausnahmen erlaubt zu haben. Mit einer Verabschiedung der Gesetzesänderung wird nach der Sommerpause gerechnet.