Ein Nahverkehrs-Zug steht in einer Halle zur Wartung und Reinigung. (ARCHIVFOTO: DPA)
Allerdings nur aus formalen Gründen, wie aus der der MZ vorliegenden Beschlussfassung hervorgeht.
Webel hatte im November 2011 ohne Ausschreibung den Vertrag mit der Bahn bis zum Jahr 2028 verlängert. Wert: eine Milliarde Euro. Die Opposition hatte das scharf kritisiert, auch Rechnungshofspräsident Ralf Seibicke fand das Vorgehen zunächst problematisch. Nach einer Prüfung kam Seibicke aber zu dem Schluss, dass die Vergabe "im Wesentlichen" nicht zu beanstanden sei. Webel hatte den Deal immer damit begründet, dass das Land nicht nur bis 2028 mehr als 200 Millionen Euro spare, sondern auch neue Züge bekomme, in denen allesamt Schaffner mitfahren würden. Zudem habe es auf Anfrage des Ministeriums zunächst keine weiteren Interessenten gegeben. Die NBE habe nur einen Teil der betroffenen Verbindungen betreiben wollen.
Die Vergabekammer interessierten diese Argumente allerdings nicht: Weil sich die Beschwerde der NBE nicht gegen alle Verfahrensbeteiligte richtete, wies die Kammer diese aus formellen Gründen und ohne inhaltliche Prüfung zurück. Sowohl die Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt (Nasa) als auch das Verkehrsministerium begrüßten die Entscheidung. "Wir freuen uns und fühlen uns bestätigt", sagte Nasa-Geschäftsführer Klaus Rüdiger Malter. Ausgestanden ist die Sache aber noch nicht: Die Entscheidung der Vergabekammer ist gerichtlich anfechtbar.