Rechtsterrorismus: Neue Sicht auf alte Morde

10.05.2012 12:57 Uhr | Aktualisiert 11.05.2012 08:04 Uhr
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Innenminister Holger Stahlknecht (CDU)

Holger Stahlknecht geht es bei der Neueinstufung der Morde um Transparenz und eine statistisch korrekte Einordnung. (ARCHIVFOTO: DPA)

Sachsen-Anhalt stuft drei Gewalttaten anders ein. Damit steigt die Zahl der Todesopfer rechtsextremer Gewalt. Wieder aufgerollt werden die Fälle nicht.
Magdeburg/MZ. 

In Sachsen-Anhalt sind seit 1990 nach offiziellen Angaben sieben Menschen Todesopfer rechter Gewalt geworden. Bisher gingen die Behörden nur von vier derartigen Fällen aus. Am Donnerstag stuften das Innen- und das Justizministerium drei weitere Morde als rechtsextrem motiviert ein. Neu aufgerollt werden die Fälle allerdings nicht. "Die Urteile sind rechtskräftig", sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Es gehe um Transparenz und eine statistisch korrekte Einordnung.

Nach dem Bekanntwerden der Mordserie der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr angeordnet, insgesamt neun Morde aus den Jahren 1993 bis 2008 erneut zu überprüfen. Alle diese Fälle waren bisher nicht als politisch motivierte Straftaten gewertet worden. Die bundesweit einheitlichen Kriterien für diese Einstufung gelten seit 2001. Sie waren deshalb auf viele der Altfälle gar nicht angewendet worden.

Bei den drei neu bewerteten Fällen handelt es sich um den Tod eines 23-jährigen Diskobesuchers 1993 in Obhausen nahe Querfurt sowie um die Morde an zwei behinderten Männern im Oktober 1999 in Löbejün (Saalekreis) sowie im Dezember desselben Jahres in Halle. In drei weiteren Fällen kann eine rechtsextreme Motivation der Täter nach Behördenangaben zwar nicht ausgeschlossen werden, für eine entsprechende Einstufung reichten die Anhaltspunkte aber nicht aus. Bei zwei Taten könne ein rechter Hintergrund "eher ausgeschlossen" werden, während der Tod eines 60-Jährigen im Jahr 2000 in Halberstadt gar nicht habe bewertet werden können: Der Mann war von seinem Nachbarn erstochen worden, weil er sich gegen dessen laute Neonazi-Musik gewehrt hatte. Der Täter wurde freigesprochen, weil er laut Gericht in Notwehr gehandelt hatte.

Die Mobile Opferberatung und die Opposition im Landtag kritisierten die Neubewertung von nur drei Altfällen als unzureichend. Die Tat in Halberstadt sei "die einzige, bei der ich aufgrund des Freispruchs tatsächlich juristische Schwierigkeiten sehe", sagte Grünen-Innenexperte Sebastian Striegel. In allen anderen Fällen habe die Landesregierung ihren Ermessensspielraum für eine Neueinstufung nicht genutzt. Für die Angehörigen und Freunde der Getöteten bedeute das neuen Schmerz. Eine Sprecherin der Opferberatung sagte, es gebe auch in den nicht neu bewerteten Mordfällen "eindeutige Hinweise" auf eine rechte Motivation der Täter.

Stahlknecht nannte die Kritik unseriös: "Wir mussten uns an der Beweislage von damals orientieren." Nach Angaben der Ministerien gab es in einzelnen Fällen bis auf die Urteile gar keine Unterlagen mehr, die von der Generalstaatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt hätten herangezogen werden können.