Rettungsdienst: In zwölf Minuten an Ort und Stelle

16.07.2012 13:53 Uhr | Aktualisiert 16.07.2012 20:10 Uhr
Drucken per Mail
Von Elfi Schurtzmann
Der Rettungsdienst im Salzlandkreis wird am Mittwoch Thema im Kreistag sein. Die Verwaltung legt einen Maßnahmeplan vor, der helfen soll, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Hilfsfristen einzuhalten.
aschersleben/MZ. 

Der Landkreis plant, in den Rettungswachen Aschersleben und Schönebeck einen zusätzlichen Rettungstransportwagen (RTW) zu etablieren. In der Rettungswache Staßfurt soll ein Krankentransportwagen (KTW) medizinisch zum RTW aufgerüstet werden.

Diese Maßnahmen sind Teil eines Maßnahmeplanes zum Rettungsdienst, über den die Kreistagsmitglieder im Sozialausschuss diskutiert haben. Zudem ist eine Veränderung der Zuordnung einzelner Standorte geplant. Um den Rettungsdienst qualitativ weiter zu verbessern, denke man auch über die Anschaffung eines Schwerlastfahrzeuges nach. Denn immer mehr Menschen haben Übergewicht, oft muss die Feuerwehr bei Einsätzen hinzugezogen werden, um den betroffenen Menschen zu helfen.

Insgesamt sei im Salzlandkreis eine positive Entwicklung bei der Einhaltung der sogenannten Hilfsfristen im Rettungswesen zu verzeichnen, schätzt Landkreisdezernentin Reingard Stephan ein. Der zur Diskussion stehende Maßnahmeplan soll helfen, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hilfsfrist von zwölf Minuten auch einhalten zu können.

Die Statistik zeigt, dass sich beim Einsatz der Rettungstransportwagen eine leichte Verbesserung bei der Einhaltung der Hilfsfristen abzeichnet. Ähnlich auch der Trend beim Einsatz von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF).

"Wir hoffen, dass wir mit diesem Plan so lange agieren können, bis im Landtag das neue Rettungsdienstgesetz auf den Weg gebracht worden ist", erklärt die Dezernentin. Und Ausschussvorsitzender Ralf-Peter Schmidt ergänzte, "dass die Hilfsfristen im Salzlandkreis lange Zeit unter den geforderten gesetzlichen Vorgaben gelegen haben. Es ist erkennbar, dass sich das stetig verbessert hat."

Deshalb habe nun der Landkreis, basierend auf dem Rettungsdienstbereichsplan vom Jahr 2011, einen neuen erstellt und Festlegungen getroffen, die zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes beitragen sollen.

Die Standorte - Notarztstandorte und Rettungswachen - sind im Einklang mit denen benachbarter Rettungsdienstbereiche so zu gestalten, dass unter normalen Bedingungen die Hilfsfrist für Rettungswagen von zwölf Minuten sowie für Notärzte von 20 Minuten aller Notfälle eingehalten werden kann. Für einen Rettungswagen mit notärztlicher Besetzung gilt die Hilfsfrist von zwölf Minuten. Die Hilfsfrist ist die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der zuständigen Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsmittels an einem Zielort, der an einer öffentlich zugänglichen Straße liegt. So schreibt es das Rettungsdienstgesetz vor.

"Nach der wohl umfangreichsten Neuorganisation des Rettungsdienstes seit der Kreisfusion, wurde per Kreistagsbeschluss im Mai 2010 der erste gemeinsame Rettungsdienstbereichsplan auf den Weg gebracht", erinnert Dezernentin Stephan an das Prozedere.

Mit dem Wegfall der klinischen Versorgung in Staßfurt - das dortige Krankenhaus wurde zum 1. Januar 2011 geschlossen - und der Konzentration auf andere Standorte der damaligen Klinikholding - entstanden zusätzliche und längere Anfahrtswege. Das führt dazu, dass die Rettungskräfte bei ihren Einsätzen länger gebunden sind - was wiederum zu Kapazitätsproblemen bei Nachfolgeeinsätzen führte und immer noch führt, so die Dezernentin. Auswirkungen waren zum einen eine verlängerte Einsatzdauer bei den RTW und mehr Einsatzkilometer.

Am kommenden Mittwoch berät der Kreistag ab 17 Uhr im Kreishaus Bernburg unter anderem auch über die Beschlussvorlage, die vom Ausschuss einstimmig abgesegnet worden war.