Nach dem Bootsunfall am 14.04.2008 auf dem Leipziger Elsterkanal suchen Taucher nach einem Zwölfjährigen. (FOTO: DPA)
Gegen eine Geldbuße stellte das Gericht den Prozess gegen den Präsidenten des Leipziger Rudervereins am Dienstag wegen geringer Schuld vorläufig ein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten ihr Einverständnis erklärt, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch und bestätigte Medienberichte. Innerhalb eines Monats müsse der Clubpräsident je 800 Euro an drei gemeinnützige Einrichtungen zahlen, dann werde der Prozess endgültig eingestellt.
Es ist bereits der dritte Prozess um das Unglück, bei dem im April 2008 fünf Nachwuchs-Ruderer aus Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) vom Kurs abgekommen und ein Wehr hinuntergestürzt waren. Ein zwölfjähriger Junge ertrank damals, ein anderer ist seither schwerbehindert. Das Amtsgericht Leipzig hatte den Clubpräsidenten in erster Instanz der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gesprochen und eine Verwarnung verhängt. Doch im Berufungsverfahren erhielt der Angeklagte vom Landgericht Leipzig einen Freispruch. Dieses Urteil wurde allerdings in der Revision im September 2011 vom Oberlandesgericht Dresden kassiert.