In Insel hat sich der Volkszorn durchgesetzt. (FOTO: DPA)
Der Jüngere der zwei Männer habe den Ortsteil von Stendal gestern verlassen, teilte das Justizministerium in Magdeburg mit. Der zweite Mann wolle in dem Altmark-Dorf bleiben.
Die beiden 54 und 64 Jahre alten Männer sind wegen Vergewaltigung verurteilt und waren aufgrund einer gerichtlichen Anordnung aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Seit ihrer Entlassung in Baden-Württemberg können sie als freie Menschen ihren Wohnort selbst wählen. Der 54-Jährige hatte schon länger wegziehen wollen, zunächst aber keine Wohnung und Arbeit gefunden.
Die Einwohner des 400-Einwohner-Dorfes hatten seit Sommer vergangenen Jahres immer wieder für den Wegzug der beiden Männer protestiert. Für Aufsehen sorgte dabei, dass sich auch Rechtsextremisten den Protesten anschlossen. Erste Demonstrationen waren von Ortsbürgermeister Alexander von Bismarck (CDU) angemeldet worden. Die CDU distanzierte sich.
Auch der Landtag in Magdeburg hatte sich mehrfach mit dem Fall beschäftigt. Dabei betonte er das Recht der Ex-Straftäter, ihren Wohnort frei zu wählen. Zugleich äußerte er aber auch Verständnis für Ängste in der Bevölkerung.
Justizministerin Angela Kolb (SPD) wollte gestern Abend in Insel auf Einladung der Bürgerinitiative erstmals persönlich mit den Menschen sprechen. "Sie wird sich den Fragen der Bevölkerung stellen", sagte ein Sprecher. Vor dem Treffen mit den Protestierenden sei auch ein Treffen mit mehreren Frauen geplant, die die beiden Ex-Straftäter unterstützt hatten.
Als Konsequenz aus der Auseinandersetzung in Insel will die CDU / SPD-Landesregierung künftig die Kommunen stärker beteiligen, wenn frühere Sicherungsverwahrte sich bei ihnen niederlassen.
Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt die Demonstranten in die Schranken verwiesen. Die Richter hatten klargestellt, dass das Demonstrationsrecht nicht zur Belagerung eines Wohnhauses missbraucht werden dürfe. Trillerpfeifen und skandierte Parolen würden die Menschenwürde der Ex-Häftlinge verletzen. Deshalb dürfe nicht mehr unmittelbar vor dem Wohnhaus demonstriert werden.
In der Sicherungsverwahrung sind Menschen untergebracht, die ihre Strafe verbüßt haben, aber trotzdem noch als gefährlich gelten. Eine Reihe von Ex-Straftätern war aufgrund gerichtlicher Anordnung auf freien Fuß gesetzt worden, weil die nachträgliche Anordnung der Unterbringung gegen geltendes Recht verstieß.