Das Landesverfassungsgericht ist aber weder "oberstes Gericht", das die anderen Landesgerichte kontrolliert, noch oberste "Eingabestelle", an die sich die Bürgerschaft mit Beschwerden über alle Zustände wenden kann, die sie für misslich hält. Das Landesverfassungsgericht wacht nur über die Einhaltung der Landesverfassung. Es besteht aus sieben Mitgliedern. Vorsitzender ist Winfried Schubert. Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.