Sachsen-Anhalt: Landesverfassungsgericht in Dessau

27.04.2012 19:35 Uhr | Aktualisiert 28.04.2012 11:43 Uhr
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Das Land Sachsen-Anhalt, das wie die anderen "neuen" Bundesländer seit dem 18. Oktober 1990 besteht, hat sich erst 1992 eine Verfassung geben können. Der Landtag fungierte dabei als "verfassungsgebende Landesversammlung". Das Landesverfassungsgericht als Verfassungsorgan ist gleichwertig neben dem Landtag und der Landesregierung.
DESSAU/MZ. 

Das Landesverfassungsgericht ist aber weder "oberstes Gericht", das die anderen Landesgerichte kontrolliert, noch oberste "Eingabestelle", an die sich die Bürgerschaft mit Beschwerden über alle Zustände wenden kann, die sie für misslich hält. Das Landesverfassungsgericht wacht nur über die Einhaltung der Landesverfassung. Es besteht aus sieben Mitgliedern. Vorsitzender ist Winfried Schubert. Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.