Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. (FOTO: DPA)
Es war einer der schwersten Unfälle an der sogenannten "Todeskreuzung" auf der L 75 zwischen Nachterstedt und Hoym: Dabei starb am Abend des 10. April 2011 ein zwölfjähriger Junge. Ein 13-Jähriger wurde so schwer verletzt, dass er querschnittsgelähmt ist. Jetzt stehen die beiden beteiligten Fahrer wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in mehreren Fällen vor dem Amtsgericht Aschersleben.
Bei dem Unfall war ein mit vier Kindern besetzter VW-Transporter beim Linksabbiegen von einem Renault-Fahrer gerammt worden, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit seitlich in den VW gerast war. Die Ermittler gehen davon aus, dass beide Autofahrer den Unfall hätten vermeiden können, wenn sie sich an die Verkehrsregeln gehalten hätten.
Angeklagt sind die 54-jährige Fahrerin des VW und der 41-jährige Renault-Fahrer. "Ich habe bei der Anfahrt zur Kreuzung das Tempo verringert und angehalten", erinnert sich die VW-Fahrerin. Gegenverkehr habe sie nicht wahrgenommen beziehungsweise sei dieser weit genug entfernt gewesen, um noch normal über die Kreuzung zu kommen. "Die Gefahr war erst zu erkennen, als der Abbiegevorgang schon fast beendet war" erläutert die Stolbergerin dem Gericht. Das Auto sei auf einmal so schnell an ihrer Seite gewesen, und es habe gekracht.
Was in diesen wenigen Sekunden dann tatsächlich geschehen ist, konnte ein Gutachter der Unfallforschung anhand der Spuren und mit Hilfe von Berechnungsmodellen nachweisen. So befand sich der VW in normaler Anfahrtsgeschwindigkeit im Abbiegevorgang , als der Renault auf ihn zufuhr. Nach Auswertung von Bremsspuren, Kollisionspunkten und örtlichen Gegebenheiten hatte der Pkw mindestens noch 127, maximal 143, Stundenkilometer in der 70er Zone drauf, als er die Gefahrenbremsung einleitete. Beim Aufprall wurde der VW in die Luft geschleudert und dreht sich dabei fast einmal um die eigene Achse, während der Renault erst 30 Meter hinter dem Aufprallpunkt endgültig zum Stehen kommt. "Mit vorgeschriebener Geschwindigkeit, selbst noch mit 82 Stundenkilometern, wäre das Auto rechtzeitig zum Stillstand gekommen", erklärte der Gutachter. Weil der Gegenverkehr aufgrund der welligen Straße frühestens 120 Meter aus Richtung Hoym in Richtung Kreuzung zu erkennen sei, wegen der Position des VW vor einer Straßenbake und der hohen Annäherungsgeschwindigkeit geht der Gutachter auch davon aus, dass der Renault für die 54-Jährige zum Zeitpunkt des Abbiegens nicht sichtbar gewesen ist. Und um die Geschwindigkeit wirklich einschätzen zu können, hätte die Frau das Auto längere Zeit beobachten müssen. "Es kann sein, dass ich ein bisschen schneller gefahren bin - aber nicht über 100", verteidigte sich der Nachterstedter Renault-Fahrer. So ist es jetzt wichtig zu klären, ob die Angeklagte angehalten oder die Sperrlinie überfahren hat. Drei Zeugen sagen übereinstimmend aus, dass der VW angehalten habe. Klarheit soll nun ein weiterer Zeuge bringen, der sich momentan aber im Afghanistan-Einsatz befindet. Der Prozess wird fortgesetzt.