Der Stadtrat Köthen hat auf seiner Sondersitzung am Donnerstag Abend die Vergabe der Bauleistungen beschlossen - ein hiesiges Unternehmen, die KTSB, hat dabei den Zuschlag erhalten und wird den Abschnitt mit einem Kostenvolumen von 518 000 Euro umsetzen. "Es hat nur drei Bewerber auf die Ausschreibung gegeben", so OB Kurt-Jürgen Zander, "und zwei konnten nur bewertet werden." Die Zustimmung im Stadtrat sei nahezu unisono ausgefallen - "es gab nur zwei Enthaltungen, sonst waren alle Stadträte dafür."
Die Baumaßnahme hatte auch im öffentlichen Teil des Stadtartes eine Rolle gespielt. Schon bei der Einwohnerfragestunde: Dieter Junghans, Anwohner in der Maxdorfer, fragte an, warum der Stadtrat nicht die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließe. Er schlug vor, stattdessen die Grundsteuer zu erhöhen oder "andere Finanzierungsquellen" für den Straßenbau zu finden und verwies auf kommunale Beispiele, wo entsprechende Satzungen aufgehoben worden seien: Dresden, Berlin, aber auch das Harzstädtchen Altenau.
In Sachsen-Anhalt sei dies nicht möglich, erläuterte Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander. "Es gibt im Land die klare Regelung, dass Straßenausbaubeiträge zu erheben sind", so der OB. Es habe zwar in verschiedenen kleinen Dörfern die Variation "wiederkehrende Beiträge" gegeben, diese Form eigne sich aber nicht für eine große Stadt.
Durch Marina Hinze (Linke) wurde außerdem ein an die Fraktionen gerichtetes Schreiben von "Sympathisanten der Bürgerinitiative Anhalt" thematisiert, die die Absetzung der Beschlussfassung "Grundhafter Ausbau" der Maxdorfer Straße erbaten und dafür drei Punkte anführten: 1. seien die Anwohner nicht in den Planungsprozess einbezogen worden bzw. wurden vor vollendete Tatsachen gestellt - ohne konkrete Ausführungen der finanziellen Belastungen.
2. seien Straßenbauunterlagen aus dem Archiv in Sangerhausen bis heute nicht einsehbar. In diesen Unterlagen sei bewiesen, dass ein grundhafter Ausbau 1975 erfolgt sei.
3. sei der Naturschutz nicht berücksichtigt worden. Im Gegenteil sei durch die Bauschaum-Aktion gegen das Naturschutzgesetz verstoßen worden.
Antworten zu den "schwerwiegenden Vorwürfen" (O-Ton Hinze) gab es vom OB und von FDP-Stadtrat Uwe Schönemann. Zander machte es kurz und bündig, indem er auflistete, wie viele Versammlungen es zum Thema Maxdorfer Straße mit den Anwohnern gegeben habe. Dazu kämen noch "jede Menge Gespräche mit den Fraktionen und der Verwaltung".
Die Unterlagen aus Sangerhausen habe man selber nicht - aber selbst wenn die Straße 1975 grundhaft ausgebaut worden sei, "heute ist sie fertig". In punkto Naturschutz habe man "rechtskräftige Fällgenehmigungen" durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises, also durch die Fachaufsicht. Uwe Schönemann stellte u.a. fest, dass der Stadtrat sich "nicht zum Dudeldei und aus Lust und Laune" für den grundhaften Ausbau der Straße entschieden habe, sondern weil "zertifizierte Untersuchungen" den schlechten Zustand der Straße deutlich gemacht hätten.
Schönemann bat Zander aber, noch einmal den rechtlichen Rahmen dafür zu erläutern, falls man den Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme nicht fasse. Auch das konnte der OB kurz und bündig machen: "Dann läuft die Stadt in erhebliche Schadenersatzforderungen rein." Dazu wird es nun nicht kommen.