Thüringen: Hund in Brunnen geworfen - Geldstrafen für Tierquäler

08.05.2012 16:02 Uhr | Aktualisiert 08.05.2012 16:06 Uhr
Drucken per Mail
Zwei Tage lang lag ein Hund in einem Brunnen in der thüringischen Stadt Gotha, weggeworfen wie ein nicht mehr gebrauchter Gegenstand. Ein Gericht sprach die Täter wegen Tierquälerei schuldig. Tierschützer reagieren empört auf das Strafmaß.
Gotha/dpa. 

Wegen der grausamen Behandlung eines Hundes sind ein Vater und sein Sohn in Thüringen zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Männer gestanden, im März 2011 einen Labrador-Mischling in einen vier Meter tiefen Brunnen geworfen zu haben, um das Tier loszuwerden. Die Richterin am Amtsgericht Gotha verurteilte am Dienstag den 51-Jährigen wegen Tierquälerei zur Zahlung von 1350 Euro in 90 Tagessätzen, sein 24 Jahre alter Sohn muss 300 Euro in 60 Tagessätzen zahlen.

Dem Hund waren Augen und Maul mit Paketklebeband zugeschnürt. Passanten hörten zwei Tage später ein Jaulen und riefen die Polizei. Obwohl das Tier noch lebend geborgen werden konnte, musste der Hund im Dezember in einem Tierheim eingeschläfert werden.

Die Täter begründeten ihr Verhalten damit, dass ihr Vermieter sie aufgefordert habe, den als aggressiv bezeichneten Hund wegzugeben. Da sie kein Geld für eine Unterbringung im Tierheim gehabt hätten, hätten sie entschieden, den Hund in den Brunnen zu werfen.

Der Staatsanwalt beschränkte sich in seinem Plädoyer darauf, das unterste Strafmaß zu fordern. Er begründete dies damit, dass die Angeklagten den Hund nicht quälen, sondern sich nur seiner entledigen wollten. Tierquälerei kann laut Gericht mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Im Gerichtssaal protestierten Vertreter von Tierschutzverbänden lautstark gegen das aus ihrer Sicht zu niedrige Strafmaß. Die Richterin drohte zweimal mit einer Räumung des Saales. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.