Unfallschwerpunkt: Diskussion um die Ampelanlage
10.05.2012 19:51 Uhr
| Aktualisiert 10.05.2012 20:57 Uhr
Nach dem Unfall war im Vorjahr ein heftige Diskussion um die Ampelanlage an der "Todeskreuzung" entbrannt. Diese wurde im Dezember 2007 nach nur anderthalb Jahren außer Betrieb genommen, da mit der Straßenfreigabe bis nach Quedlinburg das Verkehrsaufkommen gesunken sei und die Kreuzung nicht als Unfallschwerpunkt eingeordnet wurde. Der Betreiber, der Landesbetrieb Bau, wollte nach dem Unfall zunächst l an dieser Entscheidung festhalten. Das Landesverkehrsministerium ordnete eine Wiederinbetriebnahme an, stellte sich aber auf die Seite des Betreibers und wies alle Schuld, dass die abgeschaltete Anlage Ursache für die Ereignisse sei, von sich.
NACHTERSTEDT/MZ.
Die Gerichtsverhandlung wird am Dienstag, den 28. Mai, um 13 Uhr am Amtsgericht Aschersleben mit der Vernehmung weiterer Zeugen und der Gutachterbefragung fortgesetzt.