Verhalten: Festgelegte Wege nicht verlassen

25.05.2012 19:43 Uhr | Aktualisiert 25.05.2012 20:20 Uhr
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Die Waldbrandwarnstufen werden durch die untere Forstbehörde des Kreises festgelegt. "Es ist ein Mittelwert für den Landkreis", hatte Steffen Elstermann von der Behörde jüngst erklärt. Das Festlegen der Verhaltensregeln im Wald nach Ausrufen der Warnstufen ist hingegen Ländersache. In Sachsen-Anhalt ist bei Stufe vier das Betreten des Waldes generell erlaubt. Allerdings dürfen die Wege nicht verlassen werden. In Brandenburg können die Forstbehörden der Kreise Waldgebiete ab Warnstufe drei sogar gänzlich sperren.
Halle (Saale)/MZ. 

Darüber sind aber jeweils Einzelfallentscheidungen zu treffen. Im Elbe-Elster-Kreis gilt am Samstag noch Stufe drei, in Nordsachen die vier.

Dass Rauchen im Wald verboten ist - und das im übrigen das gesamte Jahr über - sollte sich eigentlich von selbst verstehen.