Der Kläger hatte vor Gericht argumentiert, der Landtag habe in der Ausschreibung ausschließlich Personen zugelassen, die bis zum Tag des Mauerfalls am 9. November 1989 in den neuen Bundesländern wohnten. Dies verstoße gegen seine Rechte.
Die Kammer entschied nun aber, dass der Kläger gegen diese Regelung nicht vorgehen könne, weil er trotz seines damaligen Wohnsitzes im Westen ins Auswahlverfahren aufgenommen worden sei. Ob die Ausschreibung korrekt war, müsse in diesem Verfahren daher gar nicht entschieden werden.
Neumann-Becker war Mitte Juli mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag gewählt worden. Zuvor war das Wahlverfahren geändert worden, weil ein Rechtsstreit die Ernennung des 2010 gewählten SPD-Politikers Ulrich Stockmann verhindert hatte. Das Amt des Stasibeauftragten ist seit zwei Jahren unbesetzt. Der frühere Beauftragte Gerhard Ruden war entlassen worden, nachdem er Kontakte zur Stasi eingeräumt hatte.