Bauer beackert weniger Land

29.06.2012 17:55 Uhr | Aktualisiert 29.06.2012 18:42 Uhr
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Von jana kainz
Ein Landwirt fährt künftig nahe Herrengosserstedt eine geringere Ernte ein. Das liegt nicht am Wetter, sondern an der geschrumpften Ackerfläche.
naumburg. 

Landwirtschaftliche Nutzfläche hat er an die Deutsche Bahn Netz AG wegen des ICE-Finnteunnel-Baues verloren - und das endgültig. Denn seine zwei Berufungen, die er nach den Entscheidungen des Landgerichtes Halle im August 2011 eingereicht hatte, wurden nun vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zurückgewiesen.

Der Betroffene wollte sich dagegen gerichtlich wehren, dass ihm das Landesverwaltungsamt als Enteignungsbehörde in einem Fall 15 800 Quadratmeter und in einem weiteren 20 700 Quadratmeter Acker entzogen hatte. Diese Flächen übertrug das Amt über die vorzeitige Besitzeinweisung der Deutschen Bahn. Diese benötigt beide Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, zu denen sie mit dem Bau des ICE-Finnetunnels nahe Herrengosserstedts verpflichtet ist. Für die Enteignung sollte dem Landwirt eine Entschädigung gezahlt werden. Diese habe er abgelehnt, weil sie ihm nicht angemessen schien. "Darauf, ob die angebotene Entschädigung angemessen war oder nicht, kommt es (...) nicht an, da das auf Beschleunigung angelegte Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung nicht mit dieser Frage belastet werden kann und soll", stellt der Senat fest. Außerdem sei die angebotene Entschädigung von einem Euro pro Quadratmeter auch nicht so gering, dass es kein seriöses Angebot sei, heißt es im Urteil.

Auf den 15 800 Quadratmetern soll aufgeforstet werden, um 34 Vogelarten einen neuen Lebensraum zu bieten. Denn ihren verlieren sie mit der Geländemoddellierung im Bereich des Schnecktals. Dort werden Überschussmassen aus dem Finne- und dem Bibratunnel, mit deren Bau 2006 begonnen wurde, abgeschüttet. Auf den 20 700 Quadratmetern wiederum soll ein neuer Lebensraum für Feldhasen, Rehe, Brutvögel und Insekten entstehen. Außerdem würde mit dem Streckenbau nahe des Finnetunnels auf Herrengosserstedter Seite das Landschaftsbild verändert. Dieses soll mit einer neuen Hecke wieder hergestellt werden. Baubedingte Veränderungen wie im Bodengefüge oder im Wasserhaushalt durch Bodenversiegelung sollen mit einem angelegten Halbtrockenrasens kompensiert werden.

Dass diese Maßnahmen erst jetzt realisiert werden und nicht, wie für eine vorzeitige Besitzeinweisung erforderlich, bereits parallel mit dem Baubeginn der ICE-Trasse, liege in der Natur der konkreten Fälle. Denn es handele sich, heißt es im Urteil, bei der Beeinträchtigung der Vogelarten um einen schleichenden Prozess. Der Zusammenbruch der Population beginne nicht mit der Baumaßnahme, sondern sukzessiv. Würde mit der Ausgleichsmaßnahme zu früh begonnen, könnte das den Erfolg der beabsichtigten Kompension vereiteln. Denn dann bestünde die Gefahr, dass dieses Ersatzhabitat von nicht verdrängten Vogelarten beansprucht würden. Folglich würde zu dem Zeitpunkt, zu dem die geschützten Vogelarten den neuen Lebensraum benötigten, ihn dieser nicht mehr zur Verfügung stehen. Ähnliches gelte für die Ersatzmaßnahme auf der anderen Fläche. Unter diesen Aspekten hätte es mit den Zeitabläufen alles seine Richtigkeit.

"Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil" vom Dezember 2010 (siehe "Hintergrund"), stellt der Senat fest. Denn in diesem Fall habe das Grundstück, das für eine Auslgeichsmaßnahme genutzt werden solle - nur als Teil einer Gesamtbilanz Bedeutung gehabt. Das sei, laut Senat, in den zwei jüngeren Fällen anders.