Flussüberquerung als Teil der Rad-Acht

03.07.2012 09:09 Uhr | Aktualisiert 03.07.2012 09:25 Uhr
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Von roland lüders
War die desolate Brücke auf der Straße zwischen Wethau und der Schönburger Gaststätte Neue Welt lange Zeit durch große sandgefüllte Kunststoff-Barrieren für den Verkehr völlig gesperrt, so ermöglichen nun aufschließbare Poller wenigstens Rettungsdiensten während der Bauarbeiten an den Brücken auf der Landesstraße 204 von Naumburg nach Schönburg die Zufahrt. sehbarer Zeit durch ein neues Bauwerk ersetzt wird.
Schönburg/Wethau. 

War die desolate Brücke auf der Straße zwischen Wethau und der Schönburger Gaststätte Neue Welt lange Zeit durch große sandgefüllte Kunststoff-Barrieren für den Verkehr völlig gesperrt, so ermöglichen nun aufschließbare Poller wenigstens Rettungsdiensten während der Bauarbeiten an den Brücken auf der Landesstraße 204 von Naumburg nach Schönburg die Zufahrt. Allerdings besteht Hoffnung, dass die Wethau-Überquerung im Kroppental in absehbarer Zeit durch ein neues Bauwerk ersetzt wird.

Allerdings nicht, wie ursprünglich vom Landesbauministerium als Vorgabe vorgesehen, als Brücke mit einer Belastbarkeit von zwölf Tonnen. Das war verbunden mit der Forderung, nach deren Bau die Verbindung zwischen Wethau und Schönburg zur Gemeindestraße umzuwidmen.

Aber gerade letzteres zusätzliches Päckchen wollte der Schönburger Gemeinderat angesichts der desolaten Haushaltslage der Kommune nicht noch zusätzlich tragen, und aus Sicht der Verbandsgemeinde (VG) Wethautal würde ein auf eine Tragfähigkeit von 3,5 Tonnen ausgelegte Brücke, über die Anlieger und Rettungsfahrzeuge rollen könnten, ausreichen. Diese Lösung als kleinster gemeinsamer Nenner war dann auch im Sinne von Verkehrsminister Thomas Webel (CDU). Der hatte bei einem Besuch des Wethautals eine Finanzierung über Fördermittel des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Alff) angeregt. Da wären die Erfolgsaussichten auf Zuwendungen besser als bei der ursprünglich von Webels Vorgänger Karl-Heinz Daehre vorgeschlagenen Förderung über das Entflechtungsgesetz.

"Die Förderung beim Alff wurde beantragt, und eine erste Prüfung hat ergeben, dass die Brücke auch förderfähig ist", so VG-Bauamtsleiterin Evelyne Schwikal auf Nachfrage. "Damit der Zuwendungsbescheid erteilt werden kann, müssen noch durch das Planungsbüro einige Unterlagen nachgereicht werden." So muss noch eine Stellungnahme des Landesamtes für Hochwasserschutz in Halle eingeholt werden.

Eines steht aber schon jetzt fest: Lkw werden, so wie es auch von der VG gefordert wurde, definitiv nicht über die neue Brücke rollen. "Es soll ein Brückenbau nach den Richtlinien des ländlichen Wegebaus erfolgen", so die Amtsleiterin weiter. "Die Straßenbreite wird also drei Meter betragen." Vom Tisch ist auch die Forderung nach Umwidmung des Weges zur Gemeindestraße. Die Brücke ist nach Fertigstellung Bestandteil des Wanderweges Rad-Acht. Nach den jetzigen Stand der Dinge wird der Weg auch für den Anliegerverkehr und ähnlich wie andere vom Alff geförderte Radwege für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben.