Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 berücksichtigt einige Entscheidungen der Regierungskoalition der letzten Monaten, wie den Ausstieg aus der Atomenergie. Zudem ist er in einem anderen Verfahren entstanden als bisherige Haushaltspläne. Die Nachrichtenagentur dapd gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Haushaltsentwurf 2012 und in der Finanzplanung bis 2015.
ENERGIEWENDE: Die Beschlüsse der Bundesregierung rund um den Atomausstieg sorgen an zwei Stellen für Veränderungen im Haushalt. Zum einen muss der Bund mit weniger Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer kalkulieren als gedacht. Jährlich fehlt hier etwa eine Milliarde Euro, eingeplant waren 2,3 Milliarden. Die Steuer wird fällig, wenn Kernkraftwerksbetreiber neue Brennstäbe in einen Reaktor einbauen. Da die Laufzeit der Atomkraftwerke jedoch verkürzt wird, werden weniger Brennelemente gebraucht und die Steuereinnahmen fallen geringer aus. Bis Ende Mai hat der Bund noch gar kein Geld aus dieser Steuer eingenommen.
Außerdem verzichtet der Bund darauf, einen Teil der Erlöse aus dem Emissionshandel im Haushalt zu verbuchen. Stattdessen kommt das Geld - etwa eine Milliarde Euro im Jahr - vollständig dem Energie- und Klimafonds (EKF) zugute, aus dem alle möglichen Maßnahmen rund um die Energiewende finanziert werden, darunter die Gebäudesanierung, der Ausbau der erneuerbaren Energien und Zuschüsse an Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen.
BUNDESWEHRREFORM: Die Umstrukturierung der Bundeswehr sorgt im Haushalt vor allem für eine Verschiebung von Kosten. Während das Verteidigungsministerium Geld für zivile Beschäftigte sparen kann, wird in der Allgemeinen Finanzverwaltung eine Milliarde Euro pro Jahr dafür veranschlagt, diese Arbeitnehmer anderweitig einzusetzen.
RENTENZUSCHUSS: Die gute Entwicklung der Steuereinnahmen führt dazu, dass der Bund der Rentenkasse mehr Geld überweisen muss. Der Zuschuss ist auf einen Umsatzsteuerpunkt festgelegt. Da die Einnahmen aus der Umsatzsteuer steigen, steigt auch der Zuschuss.
ARBEITSMARKT: Die Zahl der Arbeitslosen sinkt. Daher fällt in diesem Jahr das staatliche Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) geringer aus als gedacht. Somit sinken aber in den Folgejahren auch die Rückzahlungen der BA an den Bund: Dieser erhält bis zu 1,4 Milliarden Euro weniger als zuletzt geplant.
ZINSNIVEAU: Für den Bund ist es wegen steigender Zinsen teurer geworden, sich Geld zu leihen. Für Zinsausgaben werden in den Jahren 2012 und 2013 jeweils zwei Milliarden Euro zusätzlich veranschlagt.
SCHULDENBREMSE: Ab 2016 will der Bund die sogenannte Schuldenbremse einhalten, die im Grundgesetz verankert ist. Sie gibt vor, dass Haushaltsdefizite nicht durch Kredite, also die Aufnahme neuer Schulden, ausgeglichen werden dürfen. Maximal zulässig ist die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
GLOBALE MINDERAUSGABE: Um die Schuldenbremse 2016 einhalten zu können, ist für die Jahre 2014 und 2015 jeweils eine Globale Minderausgabe von 4,8 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingeplant. Das heißt, dass die Gesamtausgaben um diese Summe sinken sollen, wobei aber nicht festgelegt ist, wie und wo das passieren soll.
TOP-DOWN-VERFAHREN: Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 wurde erstmals im Top-Down-Verfahren erstellt, also von oben nach unten: Das Bundeskabinett machte bereits im März auf Vorschlag des Finanzministeriums konkrete Vorgaben, wie groß das Budget jedes einzelnen Ministeriums im nächsten Jahr sein soll. Diese Vorgaben wurden bei den Verhandlungen für den Haushaltsentwurf nachjustiert. Zuvor war es üblich, dass die einzelnen Ressorts ihren Bedarf beim Finanzministerium anmeldeten und dann ausgehend von diesen Zahlen verhandelt wurde. Die Einführung des Top-Down-Verfahrens war im Koalitionsvertrag verabredet worden.