hintergrund: Reisig verbrennen nur mit Genehmigung
30.05.2012 19:41 Uhr
Die Wälder im Burgenlandkreis gehören zur Gefahrenklasse C. Diese beinhaltet nur drei Waldbrandwarnstufen. Mit der ersten müssen sich Waldbesitzer das Verbrennen von Schlagabraum oder -reisig genehmigen lassen. Diese Genehmigungen erlöschen, sobald die Warnstufe zwei ausgerufen wurde. In der Stufe drei wird es für die Besucher interessant. Diese dürfen dann in den Wäldern nur noch auf den Wegen unterwegs sein. Ist die Berechnungszahl - an der abzulesen ist, ob hoch- oder runtergestuft werden muss oder kann - sehr hoch, können auch die Parkplätze und touristischen Einrichtungen im Wald gesperrt werden. Für die Landwirte gilt zur Ernte, dass sie zuerst einen fünf Meter breiten Streifen an der Feldseite ernten und umpflügen müssen, die unter 30 Metern an den Wald angrenzt. Bei Stufe vier darf keiner mehr den Wald betreten.
Halle (Saale)/MZ.
Die Wälder im Burgenlandkreis gehören zur Gefahrenklasse C. Diese beinhaltet nur drei Waldbrandwarnstufen. Mit der ersten müssen sich Waldbesitzer das Verbrennen von Schlagabraum oder -reisig genehmigen lassen. Diese Genehmigungen erlöschen, sobald die Warnstufe zwei ausgerufen wurde. In der Stufe drei wird es für die Besucher interessant. Diese dürfen dann in den Wäldern nur noch auf den Wegen unterwegs sein. Ist die Berechnungszahl - an der abzulesen ist, ob hoch- oder runtergestuft werden muss oder kann - sehr hoch, können auch die Parkplätze und touristischen Einrichtungen im Wald gesperrt werden. Für die Landwirte gilt zur Ernte, dass sie zuerst einen fünf Meter breiten Streifen an der Feldseite ernten und umpflügen müssen, die unter 30 Metern an den Wald angrenzt. Bei Stufe vier darf keiner mehr den Wald betreten.
jak