Im Amtsgericht Naumburg wurde der Jurist zu zwei Gesamtstrafen verurteilt. In das Urteil flossen zwei frühere Entscheidungen ein (siehe Beitrag "Vorstrafen").
Auf der Anklagebank fand sich der einstige Anwalt wieder, weil er sich zweier Prozessbetrügereien und der Untreue in zwei Fällen schuldig gemacht hat (Tageblatt / MZ berichtete). In einem mehrtägigen Strafprozess wurde vorm Schöffengericht seine Schuld bewiesen, die er bis zuletzt bestritt.
Fest steht, dass er in einem Zivilprozess, den er von 2007 bis 2010 gegen zwei ehemalige Kanzleipartner wegen der nicht zustande gekommenen Auseinandersetzungsbilanz für die aufgelöste Kanzlei führte, seinen Rechtsvertreter zwei falsche Aussagen treffen ließ. Die eine stand im Zusammenhang mit Mietverbindlichkeiten für ein Haus, in dem die Kanzlei jedoch nur eine Etage belegt hatte. Die Kosten wollte er in die Bilanz aufgenommen haben. Dagegen verwahrten sich seine Ex-Partner. Sie hatten den Mietvertrag nicht mit abgeschlossen. In dem standen Anwälte, mit denen der Angeklagte dort zuvor eine Kanzlei geführt hatte. Eine Vereinbarung, mit der die neuen Anwälte die Zahlungspflichten übernommen hätten, gab es nicht. Dies aber hatte der Angeklagte seinen Vertreter im Zivilprozess, der im Landgericht und im Oberlandesgericht geführt worden war, behaupten lassen.
Die zweite Betrügerei bezog sich auf ein 158 000-Mark-Darlehen, welches eine Mandantin der Kanzlei gegeben haben soll, und das der Angeklagte im Zivilprozess in besagte Bilanz mit aufgenommen haben wollte. Von diesem Darlehen wussten die Ex-Partner nichts. Konnten sie auch nicht, denn es war vielmehr das für die Frau erstrittene Geld, das auf ihre Bitte beim Anwalt verblieben war. Als sie es ausgezahlt haben wollte, ließ er sie ein Schreiben unterzeichnen. Das tat sie, ohne es gelesen zu haben. Das böse Erwachen kam, als sie sich im Gericht als Klägerin wiederfand. Beklagte waren die Ex-Partner des Juristen, der den fingierten Prozess angeschoben hatte, indem er die Frau eine Prozessvollmacht hatte unterschreiben lassen.
Veruntreut hatte er in zwei Fällen die für Mandanten erstrittenen 6 000 und 2 500 Euro. Diese ließ er auf seinem Anwaltskonto, das zum Schluss leer gewesen sei. Weil er das Geld nicht sofort ausgezahlt oder auf einem Fremdgeldkonto verwahrt hatte, habe er in "eklatanter Weise" gegen die anwaltliche Pflicht verstoßen, Mandantengeld vor dem Zugriff Dritter zu sichern, so die Oberstaatsanwältin.