Vernetzt für den Ernstfall

27.06.2012 18:17 Uhr
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Von jana kainz
"Es war nicht schön, aber interessant und hilfreich", blickt Christel Franz, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Saale-Unstrut-Klinikum Naumburg, auf die von ihr organisierte Fortbildung zurück. Während dieser hatten sich 75 Mediziner und Pflegepersonal mit dem Thema "Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch aus Sicht des Rechtsmediziners" auseinandergesetzt.
naumburg. 

"Es war nicht schön, aber interessant und hilfreich", blickt Christel Franz, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Saale-Unstrut-Klinikum Naumburg, auf die von ihr organisierte Fortbildung zurück. Während dieser hatten sich 75 Mediziner und Pflegepersonal mit dem Thema "Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch aus Sicht des Rechtsmediziners" auseinandergesetzt.

Emotional belastende Situation

Wird der Klinik ein Kind mit Verdacht auf Kindesmisshandlung oder sexuellen Missbrauch vorgestellt, ist das eine emotional sehr belastende Situation. "Diese Kinder und Jugendlichen sind verletzt an Körper und Seele. Wir als Personal sind betroffen und erschüttert, voller Anteilnahme und Mitgefühl. Es gab Fälle, in denen meine Mitarbeiter ihre Tränen nicht zurückhalten konnten", so Christel Franz.

Arbeit in einem Spannungsfeld

Neben der emotionalen Anspannung bewegen sich die Ärzte und Schwestern zudem in einem besonderen Spannungsfeld. "Beschuldigen wir die Eltern zu Unrecht, indem wir von einer Misshandlung oder einem Missbrauch ausgehen, ist das eine Katastrophe für sie. Wird aber bei den Untersuchungen des Kindes etwas übersehen, ist es eine Katastrophe für das Kind", erklärt die promovierte Ärztin.

Um in dieser Ausnahmesituation arbeiten zu können, sei es hilfreich, die notwendigen Abläufe genau zu kennen. Dieses Rüstzeug gab Referent Steffen Heider, der als Rechtsmediziner an der Universitätsklinik Halle tätig ist, den Teilnehmern mit auf den Weg. Er erzählte von dem Handwerkszeug der ärztlichen Spurensicherung, wie Verletzungsmuster erkannt und juristisch so sicher dokumentiert werden, dass sie vor Gericht bestehen können. "Wichtig ist auch, ein Gefühl für die Glaubwürdigkeit der Anamnese zu bekommen. Was wird uns erzählt, passt das zum klinischen Untersuchungsbefund?", so die Chefärztin. An den Verletzungsmustern ist zu erkennen, ob sich das Kind die Wunden wie Verbrennungen oder Verbrühungen selbst zugeführt hat oder diese ihm zugeführt wurden.

Kurz nach der Fortbildung rief Christel Franz die "Kinderschutzgruppe Saale-Unstrut-Klinikum Naumburg" ins Leben und das gemeinsam mit Ärzten aus ihrem Haus wie den Gynäkologen, Pädiatern, Radiologen, Psychologen und der Klinikseelsorgerin sowie anderen Professionen wie der Sozialarbeit, der Gerichtsmedizin Halle und der Opferberatung des Sozialen Dienstes der Justiz Naumburg.

Hinsehen, erkennen, handeln

Bei näherer Betrachtung habe eine solche Kinderschutzgruppe schon bestanden, weil es die Zusammenarbeit bereits gibt, meint Christel Franz. Allerdings seien nun alle Beteiligten fester miteinander vernetzt, laufe die Behandlung dieser Fälle in geordneten Bahnen. Zudem steht der Kinderschutzgruppe, die auch bratend fungiert, unter dem Dach der 2008 in Kassel gegründeten Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz in der Medizin. Unter dem Motto "Hinsehen, Erkennen, Handeln" widmet sie sich der wissenschaftlichen Forschung und praktischen Arbeit bei der Erkennung und Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Weitergreifende, nachhaltige Hilfe

Mit der Naumburger Gruppe kann den jungen Opfern gezielter und umfassender geholfen werden. Auch die im Graubereich liegenden Fälle könnten besser aufgeklärt werden. So könnte sich bei einem Verdachtsfall des sexuellen Missbrauchs plötzlich etwas ganz anderes herausstellen. Neben der Untersuchung vor allem in Gesprächen könnte deutlich werden, dass das Kind sich verletzt hat, in sich gekehrt und schweigsam ist, weil es in der Schule gemobbt wird. Mit dem Netzwerk könne auch da die Hilfe greifen, indem das Problem in der Schule angesprochen und dort die Ursache beim Schopfe gepackt wird. Andersherum könnten bei der Untersuchung alte Knochenbrüche entdeckt werden, die belegen, dass das Kind misshandelt wurde. Auch in solchen Fällen sind den Ärzten wegen der Schweigepflicht nicht länger die Hände gebunden - dank des junen Bundeskinderschutzgesetzes.

Nicht vergessen werden bei alledem die Ärzte und Schwestern. Sie können die Klinikseelsorgerin aufsuchen, um mit ihr die seelische Belastung abzubauen, die jeder Fall der Kindesmisshandlung und des sexuellen Missbrauchs zurücklässt. Allein 2011 waren sie mit 15 Fällen konfrontiert.