Wiederholt ein striktes Nein

09.08.2012 17:15 Uhr | Aktualisiert 09.08.2012 21:46 Uhr
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Von helga heilig
Ein Schreiben aus dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, unterschrieben von Ministerialdirigent Johannes Spieker, hat die Naumburgerin Cordula Schlemmer enttäuscht. Sie und weitere Mitglieder des Freundeskreises "Gerechtigkeit für Helmut Marquardt" hatten sich mit Briefen an Ministerin Angela Kolb (SPD) gewandt.
naumburg. 

Ein Schreiben, aus dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, unterschrieben von Ministerialdirigent Johannes Spieker, hat die Naumburgerin Cordula Schlemmer enttäuscht. Sie und weitere Mitglieder des Freundeskreises "Gerechtigkeit für Helmut Marquardt" hatten sich mit Briefen an Ministerin Angela Kolb (SPD) gewandt. Darin fordern sie die "sofortige Freilassung von Marquardt aus der Haft". Dies solle unter anderem "aus Gründen der gesundheitlichen Fürsorge" geschehen. Zudem will der Freundeskreis durchsetzen, dass Marquardt durch die Staatsanwaltschaft vernommen wird, da er "wesentlich zur Aufklärung des brutalen Mordes (an seinem Schwager, d. Red.) beitragen kann". Schließlich soll der Prozess nach nunmehr zehn Jahren neu aufgerollt werden, meint der Freundeskreis. Die Begründung: "Es wurden (damals) ausschließlich Indizien und Zeugenaussagen, die ihn belasten verwertet". Entlastende Indizien seien im Prozess nicht berücksichtigt worden (wir berichten). Im Schreiben des Justizministeriums wird nun klargestellt, dass Marquardt in einem "formal ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde". Weiter wird erläutert, dass in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat die Ministerin der Justiz keinerlei Möglichkeiten habe, zugunsten des Betroffenen in abgeschlossene Gerichtsverfahren einzugreifen. Dies gebiete das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung. Deswegen könne eine als fehlerhaft erachtete Gerichtsentscheidung (...) "niemals durch das Justizministerium korrigiert werden". Auch zur Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung habe sich das Ministerium für Justiz und Gleichstellung (...) jeden Kommentars zu enthalten. Verwiesen wird darauf, dass eine Beschwerde des Verurteilten durch das Oberlandesgericht Naumburg vor zwei Jahren abgewiesen wurde. Auch eine entsprechende Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Die von Cordula Schlemmer und weiteren Mitgliedern des Freundeskreises angeführten menschlichen Aspekte (hohes Alter des Gefangenen - er ist fast 76 Jahre alt - und sein gesundheitlicher Zustand nach drei Herzinfarkten) könnten "niemals eine Abänderung der gerichtlichen Entscheidung rechtfertigen, allenfalls wäre ein Gnadenerweis möglich". Dazu heißt es jedoch: "einem zu lebenslanger Haft verurteilten Strafgefangenen darf aber die Justizministerin keinen Gnadenerweis erteilen". Diese Befugnis werde laut Landesverfassung ausschließlich dem Ministerpräsidenten eingeräumt. Letzterer hatte 2011 ein Gnadengesuch abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich dem Gefangenen mitgeteilt, dass dessen Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen wird". Eine Strafanzeige von Marquardt, in der er mit neuen Argumenten zur Straftat erreichen wollte, dass der Mord an seinem Schwager in Lodersleben bei Querfurt neu aufgerollt wird, war ebenfalls nicht erfolgreich.