Magdeburg
Ärzte-Prozess endet mit Freisprüchen
erstellt 22.12.08, 11:10h, aktualisiert 22.12.08, 16:40h
Magdeburg/dpa. Mit zwei Freisprüchen ist am Montag am
Landgericht Magdeburg der Prozess gegen zwei Ärzte wegen des Abbruchs
der Behandlung eines Koma-Patienten im Jahr 2004 zu Ende gegangen.
Der Vorwurf des Totschlags oder der Beihilfe dazu habe sich im Laufe
der Hauptverhandlung nicht bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin
Claudia Methling in ihrer Urteilsbegründung. Vielmehr sei das Gericht
zu der Überzeugung gelangt, dass der Tod des 28-jährigen vollständig
gelähmten Patienten unmittelbar bevorgestanden habe. Es gebe keinen
Zweifel daran, dass die Eltern, die den damaligen Chefarzt einer
Magdeburger Klinik um das Ausschalten des Beatmungsgerätes gebeten
hatten, damit auch dem Willen ihres Sohnes gefolgt seien.
Die Entscheidung, die Behandlung einzustellen, trafen Arzt und
Angehörigen gemeinsam. Allerdings: Ohne klare gesetzliche Grundlage,
wie die Vorsitzende Richterin sagte. Für die Deutsche Hospiz Stiftung
zeigt dieser Fall einmal mehr, wie dringend erforderlich ein Gesetz
über Patientenverfügungen ist. «Unter der herrschenden
Rechtsunsicherheit leiden nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte»,
erklärte die Organisation am Montag in Berlin.
Richterin Methling wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass
es laut den Richtlinien der Ärztekammer keine Lebensverlängerung
- oder umgekehrt: Sterbeverlängerung - um jeden Preis geben dürfe.
Vielmehr könne es geboten sein, eine weitere Behandlung zu
unterlassen. Der nun freigesprochene ehemalige Chefarzt würde alles
wieder so machen wie im Mai 2004: «Ich sehe mich mehr denn je in der
Richtigkeit meines Handelns bestätigt.» Der 28-jährige Patient aus
England habe keine Lebensperspektive gehabt, der Tod stand
unmittelbar bevor.
Nach einem Unfall und einer Behandlung in England hatten seine
Eltern den jungen Mann in die Magdeburger Spezialklinik gebracht.
Trotz schlechter Prognose erhofften sie sich Behandlungserfolge. Dort
aber verschlechterte sich sein Zustand weiter, Zeichen des Hirntodes
waren zu beobachten, mehrere Organe versagten. «Sein Leben konnte nur
mit Hilfe der Intensivmedizin erhalten werden», sagte Methling. In
Absprache mit dem Chefarzt schaltete der Bruder des Patienten die
Beatmung schließlich aus. Zuvor hatte ein mitangeklagter Stationsarzt
dem 28-Jährigen schmerzlindernde Medikamente verabreicht.
Oft genug wird solch eine Entscheidung im Stillen ausgetragen,
abgesprochen zwischen Arzt und Angehörigen. Mit diesem Prozess wird
das Dilemma der Heilberufler zwischen Hochleistungsmedizin und dem
menschenwürdigen Sterben erneut öffentlich. Dafür, dass genau dieser
konkrete Fall aus Magdeburg vor Gericht landetet, sorgten besondere
Umstände: «In der Klinik herrschte eine Atmosphäre der Missgunst bis
hin zum Mobbing», sagte die Richterin. Der Chefarzt habe sich von
Anfang an gegen einen Teil der Oberärzte zur Wehr setzen müssen. Ein
anonymer Anruf sorgte schließlich dafür, das sich der Chefarzt selbst
bei der Staatsanwaltschaft anzeigte.
Im Verlauf ihrer Ermittlungen hätten mangelhafte Gutachten sowie
falsche Aussagen von Zeugen belastende Momente verdichtet, erklärte
der Anklagevertreter am Montag. Die Staatsanwaltschaft sei
ursprünglich davon ausgegangen, dass der Sterbeprozess des 28-jährigen Patienten aus England noch nicht eingesetzt habe, sondern
seine Lage stabil oder sogar zu verbessern gewesen sei. Erst im Laufe
der mündlichen Hauptverhandlung seien die tatsächlichen Umstände
geklärt worden. Der Anklagevertreter entschuldigte sich bei den
angeklagten Ärzten. In ihren Plädoyers hatten sowohl
Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Freisprüche gefordert.
Der sichtlich angeschlagene ehemalige Oberarzt sagte, er wolle
sich für mehr Rechtssicherheit einsetzen. «Wir müssen publik machen,
was möglich ist, damit sich die Menschen darauf einstellen können»,
sagte er. Die technischen Medizin bringe erhebliche Vorteile, die
Würde des Menschen dürfe aber nicht eingeschränkt werden.





































